Text zum nachlesen – Waffen legal besitzen in Deutschland

Herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Let’s Shoot. Heute erkläre ich euch – und das ist wichtig: *grob*, wie ihr in Deutschland erlaubnispflichtige, also “scharfe” Schusswaffen legal besitzen könnt. Grundsätzlich braucht ihr für den Waffenbesitz diese Dinger hier <WBK zeigen> und wie ihr da ran kommt, das erkläre ich euch jetzt.

Wenn ihr in Deutschland Schusswaffen besitzen wollt, dann benötigt ihr eine Waffenbesitzkarte, oder kurz: WBK. Eine WBK ist das, was die Medien immer als “Waffenschein” bezeichnen, der aber im waffenrechtlichen Sinne etwas völlig anderes ist. Der “Waffenschein” erlaubt nämlich das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit. Aber das nur am Rande.

Eine WBK bekommt ihr, indem ihr entweder Jäger, oder Sportschütze werdet. Dadurch bekommt man nämlich ein “Bedürfnis” Waffen zu besitzen und kann dann unter gewissen Voraussetzungen eine Waffenbesitzkarte beantragen. Mit der WBK kann man dann wiederum seine Waffen und die Munition kaufen.

Wer in Deutschland legal Schusswaffen besitzen will, muss einige Grundvoraussetzungen erfüllen. Eine der wichtigsten Vorraussetzungen ist dabei, das man keine Vorstrafen hat. Wer also irgendwas mit mehr als 60 Tagessätzen in der Akte hat: Vergesst es. Außerdem müsst ihr persönlich geeignet sein, also nicht Alkohol-, Drogenabhängig, oder Plemplem im Kopf.

Zudem ist der Besitz – im Gegensatz zum Schießen – erst ab 21 Jahren 18 Jahren möglich, Großkaliberwaffen sogar erst ab 25 Jahren, außer ihr macht ein fachpsychologisches Gutachten, dann könnt ihr Waffen mit großem Kaliber bereits mit 21 Jahren besitzen. Das Kleinkaliberwaffen bei missbräuchlicher Verwendung nicht weniger tödlich sind, das steht auf einem anderen Blatt, insofern ist diese Regelung mal wieder – wie so viele Dinge im Waffengesetz – höchst zweifelhaft.

In Deutschland braucht jeder Waffenbesitzer noch einen genormten Waffentresor, in dem die Waffen sicher eingeschlossen werden können. Die Tresore gibt es in verschiedenen Formen, Sicherheitsstufen und Preisklassen. Da könnte man schon fast ein eigenes Video drüber machen. Wichtig ist aber: Er muss da sein und das muss auch dokumentiert werden.

Dann muss jeder Waffenbesitzer auch noch einen Sachkundenachweis erbringen, z.B. durch den Besuch einer Waffensachkundeprüfung – sozusagen ein Führerschein für den sicheren Umgang mit Schusswaffen. Wer den Jagdschein macht, für den gilt übrigens die bestandene Jägerprüfung als Sachkundenachweis.

Und das wichtigste – und vermutlich auch bekloppteste – ist: Ihr braucht ein sogenanntes “Bedürfnis”, um Waffen legal besitzen zu können. Ihr müsst die Waffen also für irgendetwas brauchen, dass vom Staat als Bedürfnis anerkannt wird. Also entweder für den Schießsport, oder für die Jagd. Es gibt auch noch andere “Bedürfnisse”, aber die lassen wir jetzt mal außen vor.

Beschreiten wir also zuerst den Weg des Sportschützen, der sich vom Weg des Jägers grundlegend unterscheidet.

Wenn ihr als Sportschütze Waffen besitzen wollt, dann gibt es neben den bereits genannten Voraussetzungen noch einige weitere Dinge, an die ihr euch halten müsst.

Zuersteinmal müsst ihr Mitglied in einem Sportschützenverein werden und ihr müsst mindestens ein Jahr Mitglied in diesem Verein sein, bevor ihr überhaupt eine Waffenbesitzkarte beantragen könnt. Außerdem müsst ihr der Behörde über ein Schießbuch nachweisen, dass ihr regelmäßig, also mindestens 1 mal pro Monat, oder aber 18 mal pro Jahr, falls ihr den monatsrhytmus nicht einhalten könnt, schießen geht.

In der Praxis sieht das so aus: Ihr sucht euch erstmal einen netten Sportschützenverein in der Nähe, geht zum Probeschießen und schaut, ob der Verein und du zusammen passen. Wenn ja, dann werdet ihr Mitglied, besorgt euch ein Schießbuch und haltet eure Trainingstermine in dem Schießbuch fest. Während des ersten Jahres macht ihr dann irgendwann noch die Sachkundeprüfung und besorgt euch einen Waffentresor. Wenn das Jahr rum ist, geht ihr zum Vereinsvorstand und lasst euch vom Verein bzw. Verband euer Bedürfnis bestätigen. Dann geht ihr zur Waffenbehörde und beantragt eine Waffenbesitzkarte.

Wenn gegen euch nichts vorliegt und auch sonst alles gut ist, bekommt ihr die WBK und könnt damit dann einkaufen gehen.

Damit man als Jäger Waffen besitzen kann, müsst ihr erstmal den Jagdschein machen. Dazu macht beginnt man mit einer Jagdausbildung im örtlichen Jägerverein, oder besucht eine Jagdschule. Während der Jägerausbildung lernt ihr viele Dinge über die Natur, aber auch über die Handhabung von Waffen. Und auch das Schießen ist Teil der Ausbildung.

Wenn ihr die Prüfung bestand habt, könnt ihr einen Jagdschein bei der Jagdbehörde beantragen.
Mit dem Jagdschein könnt ihr dann zur Waffenbehörde gehen und die Waffenbesitzkarte beantragen. Natürlich braucht ihr dafür auch wieder einen Waffentresor, euer Führungszeugnis muss sauber sein und so weiter.

Der Weg zur WBK ist bei Sportschützen und Jägern unterschiedlich. Generell kann man sagen, dass es bei Jägern etwas schneller geht, weil man nicht ein komplettes Jahr warten muss, dafür sind die Kosten für den Jagdschein allerdings insgesamt etwas höher.

Auch mit der WBK ist noch einiges unterschiedlich:
Sportschützen dürfen z.B. in 6 Monaten nur maximal zwei Waffen kaufen, während Jäger nur Waffen mit 2-Schuss-Magazinen verwenden dürfen (Hinweis: Ja ich weiß, stimmt nicht ganz, aber ich will die Waffenkategorien an dieser Stelle noch raushalten). Im Grunde ziemlicher Unsinn, denn Magazine sind schnell gewechselt und auch Sportschützen haben nur zwei Hände, aber ich sagte ja bereits, was ich von unserem Waffengesetz so halte.

Tja, ihr seht also, so schwer ist das gar nicht. Es braucht den Willen, etwas Geld und ihr müsst natürlich zuverlässige Menschen sein. Falls ihr Fragen habt, schreibt mir einen Kommentar. Außerdem freue ich mich über einen Daumen nach oben, wenn dir das Video gefallen hat. Abonnier den Kanal, dann verpasst du nix mehr. Ich bin raus, bis dann. Ciao!

Update: Hier nun noch das Video. Viel Spaß.

5 Kommentare

  1. schattenspeer

    Die 2Schuß für Jäger gelten nur bei Selbstladewaffen und dem jagdlichen Schuß auf Wild. Die Vorgabe kommt nicht aus dem Waffengesetz sondern aus dem BuJagdgesetz.
    Einige Sachbearbeiter nutzen das um den Jägern die 2 Schuß in die WBK einzutragen. Dagegen wurde vor kurzem geklagt und auf OberVerwGerichtsebene mit einem sehr gut begründeten Urteil gewonnen.
    Allerdings geht der Sachbearbeiter in Revision vors Bundesverwaltungsgericht.
    Ich verstehe nicht wieso solche Leute mit solch schwachsinnigen Klagen die Gerichte mit unnötiger Arbeit zumüllen dürfen und auch noch ungestraft Steuergelder verschwenden dürfen….

    • Marc

      Hallo. Ich mir bekannt, aber ich habe es – wie eingangs gesagt – bewusst einfach gehalten. Auf die Waffenkategorien und unterschiedlichen WBKs gehe ich in einem anderen Video noch mal ein. Der Text ist ja das Transkript eines Videos, das heute um 17 Uhr veröffentlicht wird. Und bei Video darf man einfach nicht zu kompliziert werden. Vorab hier schon mal die Video URL: https://www.youtube.com/watch?v=rVQX7i6Mito

  2. schattenspeer

    Also nur um Missverständnisse vorzubeugen…
    Ich verstehe nicht wie ein Sachbearbeiter nach der Klatsche vom ObVerwGericht noch weiterklagen kann, ohne das sein Dienstherr da tätig wird und dem Einhalt gebietet!

    • Marc

      DAS kann ich übrigens auch absolut nicht nachvollziehen. Ich hatte von dem Fall auch schon gelesen und mich nur gefragt, wie man um Magazingrößen so einen Fuckup machen kann. Ein Magazinwechsel dauert, wenn man es übt nicht mal 2 Sekunden, bei Kurzwaffen noch weniger. Es ist mal wieder Behördenfubar an der Realität vorbei.

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