Terroranschlag vereitelt – Beschaffung illegaler Waffe kein Problem

Wie ich immer sage und auch, wenn es mir nicht jeder glaubt: Es ist in Deutschland kein Problem an eine illegale Waffe zu kommen, wie die Ermittlungsergebnisse aus dem unten verlinkten Artikel über einen verhinderten Terroranschlag wieder mal verdeutlichen.

„Nach ersten Sprengversuchen mit dem Schwarzpulver hätten die Männer überlegt, bei einem Anschlag auch eine Waffe zu verwenden. Sie baten eine Kontaktperson, ihnen diese zu besorgen. Die ihnen angebotene Makarov 9 Millimeter sei den beiden Hauptbeschuldigten aber zu teuer gewesen.“
Quelle

Aber Hauptsache große Magazine werden für Sportschützen und Jäger illegal, sich große Magazine illegal zu beschaffen wird für Kriminelle natürlich ein riesen Problem. Es ist ja nicht so, dass Magazine jahrzehntelang frei verkäuflich gewesen sind… was kann da also schon schief gehen.

Manchmal glaube ich, unsere Regierung spielt ein noch nie veröffentlichtes Drehbuch von Monty Python nach… das kann man sich doch alles nicht mal mehr ausdenken.

Entwurf veröffentlicht: Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtlinie in Deutschland

Wer heute morgen etwas leckeres gefrühstückt hat, sollte sich die folgenden Dokumente nicht anschauen. Es wäre schade um das Essen.

  1. 190109 Referentenentwurf_3.WaffRÄndG (Änderung WaffG)
  2. 190114_Referentenentwurf_WaffRAndVO (Änderung AWaffV)

Kurze Zusammenfassung (danke Katja, GRA):

  • Das Bedürfnis kann nicht nur, sondern soll nach Erteilung geprüft werden, und zwar in regelmäßigen Abständen. Die EU hatte nur die Zuverlässigkeitsprüfung verlangt.
  • Dekowaffen und Vorderladerwaffen werden meldepflichtig (EU-Richtlinie)
  • Salutwaffen werden erlaubnispflichtig (Bedürfnisnachweis) und für fast alle Privatleute verboten. 
  • Verschlussträger, Gehäuse (Upper und Lower) werden wesentliche Teile und somit erlaubnispflichtig (EU-Richtlinie), ohne ihnen – wie bei Wechselsets – die Möglichkeit des erlaubnisfreien Besitzes durch WBK-Inhaber einzuräumen.
  • Nicht nur große Magazine, sondern auch große Magazingehäuse werden komplett verboten. Es sind keine Ausnahmen – wie in anderen Ländern – für Sportschützen vorgesehen, lediglich Altbesitz.
  • Ein Magazin, das in Kurz- und Langwaffen passt, ist ein Kurzwaffen-Magazin. Es sei denn, der Besitzer hat (auch) eine passende Langwaffe. (Mit welchen Konsequenzen?)
  • Entscheidend für die Kapazität ist die kleinste bestimmungsgemäß verwendbare Patrone. (Nix mit Beowulf)
  • Ein Wechselsystem besteht künftig aus Austauschlauf und Verschluss. (Anscheinend hat man die Langwaffen-Wechselsets vergessen.)
  • Ein Wechselschaft mit Gehäuse wird wesentliches Teil (und der Erwerb und Besitz somit erlaubnispflichtig. (Es ist kein erlaubnisfreier Erwerb für WBK-Inhaber vorgesehen).
  • Bei vielen neu verbotenen Teilen und Waffen führt ein rückwirkendes Datum (31.07.2017) dazu, dass der Erwerb ab 01.08.17 nicht zum Altbestand zählt und der Besitz somit komplett verboten ist.
  • Der Besitz von Nachtzielgeräte bleibt verboten, obwohl diese zur Bekämpfung der Schweinepest notwendig wären, wenn auch der jagdliche Einsatz nur mit Sondergenehmigung erlaubt ist.
  • Es gibt nur eine einzige Erleichterung für Jäger: Schalldämpfer werden den Jagdwaffen gleichgestellt. (Erwerb ohne Voreintrag in allen Ländern ohne Begrenzung der Stückzahl möglich.)
  • Die anderen erwähnten “Erleichterungen” für den Handel sind durch die Zunahme der elektronischen Meldungen (sogar Reparaturen, Rücksendungen, Verwahrwaffen etc.) mehrfachst ausgeglichen.

Wie geht es weiter?

Mit der Veröffentlichung wurden die Verbände um Stellungnahme gebeten. Dies müssen wir nun erstmal abwarten.

Was ich persönlich davon halte dürfte jedem klar sein.

  • Korrekt umgebaute Deko- und insbesondere Vorderladerwaffen sind nicht deliktrelevant. Salutwaffen ebensowenig.
  • Magazine waren bisher von Jedermann zu erwerben. Ein nachträgliches Verbot bestimmter Magazine ist weder praktikabel, noch bringt es mehr Sicherheit. Zudem sind registrierte Langwaffen genau so wenig deliktrelevant, wie andere registrierte Schusswaffen. Warum sollte man also den Aufwand betreiben und einen Gegenstand verbieten, der aus einem Plastik- oder Blechkasten und einer Feder besteht? Sowas kann nur Schwachsinnigen einfallen.
  • Einzig die Erleichterung des Schalldämpfererwerbs für Jäger (bundeseinheitliche Regelung) sehe ich positiv. Dies ist dem DJV zu verdanken.
  • Desweiteren wurde die zulässige Lauflänge für Sportschützen bei HA-Anscheinswaffen von 42cm auf 40cm gesenkt, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass viele AR mit 16″ Lauf verkauft werden. Auch dies ist positiv zu sehen, auch wenn der § 6 der AWaffV eigentlich komplett in die Rundablage P kann. Aber das ist eine andere Geschichte.

Tja, hoffen wir mal das Beste, aber ich weiß schon wie das ablaufen wird, nämlich wie immer: Die Verbände üben Kritik und werden ignoriert. Es wird halt trotzdem einfach so beschlossen wie vom BMI geplant.

Dieser ganze Politik-Bullshit geht mir inzwischen allerdings auch irgendwie am Heck vorbei.

Es wird sich nichts ändern.

Wir haben keine Lobby für privaten Waffenbesitz.

Pressemitteilung: Waffensachkundetrainer Version 2.0-beta verfügbar – mit neuem Fragenkatalog des BVA

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einiger Zeit hat das Bundesverwaltungsamt einen neuen Fragenkatalog für die vorgeschriebene Waffensachkundeprüfung für Sportschützen veröffentlicht. Diese Gelegenheit habe ich genutzt, um meinen sehr beliebten kostenlosen Online-Waffensachkunde-Trainer grundlegend zu überarbeiten. Neben dem neuen Fragenkatalog des BVA habe ich auch einige neue Funktionen integriert, so dass der Trainer nun auch auf mobilen Endgeräten ohne Probleme im Browser und sogar als „Progressive Web App“ betrieben werden kann. So lässt sich auch von unterwegs jederzeit der Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung üben, damit sich jeder optimal auf seine Waffensachkundeprüfung vorbereiten kann.

Neben Kernfunktionen, wie dem trainieren von zufälligen, schwierigen, oder favorisierten Fragen, bis hin zum Austausch der Nutzer untereinander durch Kommentare, bietet der neue Waffensachkunde-Trainer auch eine API Schnittstelle, so dass andere Software-Entwickler auf die Daten des Fragenkatalogs zugreifen können. Der neue WSK-Trainer ist damit der erste Trainer, der eine offene, nicht kommerzielle Schnittstelle zum Fragenkatalog des BVA anbietet.

Seit dem 19.12.2018 steht die neue Version 2.0 des WSK-Trainers als Beta zur Verfügung, erste angefallene Bugs sind bereits behoben und ich konnte auch schon einige Ideen der Nutzer umsetzen, die den Sachkundetrainer weiter verbessern. Das ist auch die Mission für die Zukunft: Den Besten Online-Waffensachkunde-Trainer zu entwickeln, den es gibt und besonders freuen würde mich natürlich, wenn der Trainer in möglichst vielen Sachkundelehrgängen verwendet wird und so möglichst viele Schützinnen und Schützen auf dem Weg zur eigenen Waffenbesitzkarte stressfrei die Waffensachkundeprüfung bestehen.

Und hier finden Sie den neuen Online-Waffensachkunde-Trainer:
https://waffensachkunde-trainer.de/

Bei Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung und über eine Veröffentlichung dieser Informationen in Ihren (sozialen) Medien würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Let’s Shoot – Marc Schieferdecker

Über „Let’s Shoot“

Let’s Shoot ist eine Video Show auf YouTube, die das Thema Waffenbesitz in unterhaltsamer, aber auch kompetenter Form transportiert. Schwerpunktthemen sind dabei die Vorstellung von erlaubnispflichtigen Waffen und Zubehör, den gesetzlichen Rahmenbedingungen, Jagd, Live-Streams, Berichte von Shooting-Events, oder kurz: Waffenbesitz als Lifestyle. Der Kanal ist derzeit der größte deutschsprachige YouTube-Kanal zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen und bietet neben den Videos auch eine Webseite zum Thema und den bekannten Online-Waffensachkunde-Trainer an.

Anhänge

  1. Screenshot Ausgabe des Trainers im Webbrowser
  2. Screenshot Ausgabe des Trainers auf mobilen Geräten

 

Podcast von The Social OutCast mit mir als Gast

Hallo ihr Lieben!

Kürzlich war ich in einem sehr angenehmen Podcast als Gesprächsgast. Natürlich ging es auch um Waffen, aber auch um private Dinge. Mir hat es sehr viel Spaß gemacht mit Blante und Morty zu quatschen, Top ebayer gerne wieder. :-)

Viel Spaß mit dem Podcast!

PS: Und das Thumbnail ist einfach der Hammer! <3

Alternative zu Patreon

Hallo Leute,

einige von euch haben es ja mitbekommen, in letzter Zeit gab es bezüglich Patreon einiges an Unruhe, da sich Patreon überlegt hat bei den Gebühren verschiedene Änderungen durchzuführen. Ich will darauf gar nicht im Detail eingehen, es war jedenfalls grob gesagt keine besonders vertrauensbildende Ankündigung seitens Patreon – die übrigens glücklicherweise nach massiven Protesten zurückgezogen wurde.

Dennoch ist es so, dass ich langfristig eigentlich vom Dienstleister Patreon weg will, also habe ich mich – auch auf Wunsch einiger Unterstützer – nach Alternativen umgesehen.

Bei meiner Recherche bin ich ziemlich schnell auf Tipeee gestoßen – die Firma, die auch Tipeeestream bereitstellt, was ich in meinen Streams schon mit großer Begeisterung benutze.

Ich habe mich dann nach kurzer Testphase auch für Tipeee entschieden, was folgende Gründe hatte:

  • Tipeee ist in Deutsch verfügbar.
  • Tipeee ist ein europäisches Unternehmen mit Sitz in Frankreich (Paris).
  • Tipeee verwendet als Währung den Euro.
  • Es hat technisch kaum Nachteile und bietet ähnliche Funktionen wie Patreon.

Also, wer möchte, der kann gerne auf Tipeee wechseln! Hier der Link:
https://www.tipeee.com/letsshootshow

Wer unbedingt bei Patreon bleiben möchte, der kann natürlich auch dort bleiben. Es wäre trotzdem schön, wenn möglichst viele nach Tipeee wechseln, weil mein Vertrauen zu Patreon echt irgendwie ein wenig enttäuscht ist.

Muss aber – wie immer – letztendlich jeder selbst wissen!

Und an dieser Stelle noch mal ein großes DANKE an alle, die bisher so treu unterstützt haben und mit mir diesen Weg gehen.

Tschaukakau.

Marc

Schalldämpfer für Jäger in NRW – der Erlass zum nachlesen

Hallöchen liebe Waidwerker*innen,

der Vollständigkeit halber hier noch der Erlass des Innenministeriums NRW zum Thema „Schalldämpfer für Jagdwaffen“ zum download und nachlesen. Hier schon mal die wichtigsten Fragen und Antworten:

Für welche Waffen kann ich als Jäger einen Schalldämpfer beantragen?

Die Waffe muss ein schalenwildtaugliches Kaliber aufweisen (§19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und b im BJagdG lesen), also ab .222Rem und höher. Hintergrund ist, dass die Geschosse im Überschallbereich fliegen und somit der Geschossknall nicht gedämpft wird, sondern nur der Schussknall. Ein logisch nachvollziehbare Regelung.

Wie viele Waffen kann ich als Jäger beantragen?

Derzeit nur einen einzigen, außer es liegen besondere Gründe vor (anerkanntes Nachsuchengespann), aber es gibt Multikaliber-Schalldämpfer, wie den Sonic 50, bei dem die Einsätze gewechselt werden können (einfach mal bei HEDE tactical parts für eine Beratung anfragen). Die Einsätze sind kein waffenrechtlich relevantes Teil, wodurch man den Schalldämpfer mit verschiedenen Einsätzen an verschiedenen Büchsen verwenden kann, wenn diese für die Verwendung mit Schalldämpfer zugelassen sind (Mindestkaliber beachten!).

Wie beantrage ich den Schalldämpfer?

Einfach bei der Waffenbehörde für die Jagdbüchse im Kaliber XYZ beantragen, die Waffenbehörde erteilt dann einen Voreintrag, mit dem der Schalldämpfer erworben werden kann. Nach dem Erweb innerhalb von 14 Tagen den Erwerb der Behörde anzeigen und den Schalldämpfer in der WBK eintragen lassen (im Grunde genau wie der Kauf einer Kurzwaffe).

Wie muss der Dämpfer aufbewahrt werden?

Wie die Waffe, für die der Dämpfer bestimmt ist. Der Dämpfer wird dabei NICHT als Waffe gezählt. Erläuterung: Man kann in einem A-Schrank 10 Langwaffen + einen Schalldämpfer lagern. Man muss nicht extra einen neuen Schrank nur für den Schalldämpfer kaufen.

Mehr Infos:
Download Erlass-Schalldaempfer-Jagd-NRW