Mit zwei Anfängern mit einer Lee Enfield .303 British auf der 50 Meter Bahn

Letzten Mittwoch habe ich zwei Neulinge, die am Sportschießen interessiert sind, das zweite Mal mit auf den Stand genommen. Beim ersten Schnupperschießen, waren wir auf dem Kurzwaffenstand und haben angefangen mit .22 lfB bis hin zu .45 ACP geschossen. Da es neben den Kurzwaffen-Disziplinen im BDMP e.V. auch noch den Bereich „Dienstgewehr“ gibt, waren wir dann diesmal mit Werner, unserem 1. Vorsitzenden, seiner Lee Enfield .303 British auf dem 50 Meter Stand. Hat Spaß gemacht. :-)

Das was du im Video sieht, ist der Regelbetrieb auf einem Schießstand. Vielleicht wird ja so auch ein wenig klarer, dass es nicht um’s „rumballern“ geht. Ich weiß, dass das Video für Außenstehende vermutlich sehr langweilig ist, aber so wie dargestellt, ist der Schießsport nun mal.

Ich werde auch in Zukunft nun immer mal wieder ein Video machen, um den Schießsport zu dokumentieren.

Das „Bedürfnis“ und die „Erlaubnis“ im Waffenrecht näher beleuchtet

Wenn wir vom Waffenrecht sprechen, fallen immer wieder bestimmte Wörter, wie Sachkunde, Zuverlässigkeit, Aufbewahrung und eben auch das Wörtchen „Bedürfnis“. Die unterschiedlichen Bedürfnisse definieren sich im Waffengesetz durch den § 8 „Bedürfnis, allgemeine Grundsätze“:

Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck glaubhaft gemacht sind.

Aus diesem ziemlich trocken und allgemein formulierten Paragraphen leiten sich in der Praxis verschiedene Dinge rund um das Bedürfnis Waffen legal zu erwerben ab. Aber erstmal die verschiedenen Bedürfnisse im einzelnen erklärt.  Den gesamten Beitrag lesen

Hach, süß! Die Presse versucht mal wieder irgendwas über Waffenrecht zu schreiben.

Heute erschien auf DerWesten.de ein Artikel über die nur schleppend durchgeführten Vorort-Kontrollen der Waffenbehörden bei den Waffenbesitzern. Direkt beim suggestiv formulierten Titel „Schwere Mängel bei der Waffenkontrolle in NRW“, der irrtümlich darauf schließen lässt, das bei Kontrollen eine große Anzahl von Verstößen festgestellt wurden, beginnt das Armutszeugnis an journalistischer Schreibkunst.

Der Autor des Artikel lässt es sich natürlich nicht nehmen, direkt mit einem Verweis auf die Amokläufe von Winnenden und Erfurt einzusteigen und instrumentalisiert damit die Opfer dieser schrecklichen Taten für seinen miserabelen Artikel.

„Zehn Jahre nach dem Amoklauf von Erfurt mit 17 Toten und drei Jahre nach dem Massaker in einer Schule in Winnenden (16 Tote) ist die Kontrolle der rund eine Million zugelassenen Schuss- und Stichwaffen in Nordrhein-Westfalen nach wie vor mangelhaft.“

Interessant ist an diesem Satz der Verweis auf die „Stichwaffen“. Jeder Leser, der mit dem Waffenrecht wenig am Hut hat, würde nun denken, es gehe um genehmigungspflichtige Messer oder Ähnliches. In der Realität sind die hier genannten „Stichwaffen“ allerdings die Säbel (Fachterminus: Blankwaffen) der Traditionsschützenvereine, die aufgrund der Länge auch unter das Waffenrecht fallen. Das nur mal als Hintergrundinformation.

Anschließend wird Frank Richter, Chef der Gewerkschaft der Polizei NRW zitiert:

„Eine richtige Kontrolle findet faktisch nicht statt“, sagt Frank Richter, der NRW-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Dabei habe es immer dann Amokläufe gegeben, wenn Unbefugte Zugang zu nicht gesicherten legalen Waffen gehabt hätten.

Hier wird selektiv zitiert, denn die anderen Gewerkschaften der Polizei teilen diese Ansicht nicht. Zudem ist es nicht korrekt, dass es nur Amokläufe gegeben hat, wenn Zugriff auf legal angemeldete Waffen bestand. Hier ein Beispiel: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/amoklauf-von-ansbach-georg-r-stuermte-schule-mit-fuenf-molotow-cocktails-a-649884.html

Und dann wird es noch schöner:

Er frage, „ob jeder Hobbyschütze eigentlich so viele Waffen braucht. Wir müssen in den Wohnzimmern abrüsten“. Die GdP setzt sich zudem dafür ein, dass zusätzliches Kontrollpersonal per Umlage von den Schützen bezahlt wird.

Ist euch aufgefallen, dass in dem Artikel nicht ein einziges Mal von „Sportschützen“ gesprochen wird? Statt dessen wird immer von „Hobbyschützen“ gesprochen. Mir kommt es fast so vor, als wolle der Autor eine sprachliche Brücke zum sportlichen Charakter dieses Hobbys bewusst nicht ziehen. Schade.

Desweiteren verschweigt der zitierte Herr Richter, dass die Waffen von Sportschützen immer an eine Disziplin gebunden sind, die sich in der Regel am Kaliber orientiert. Sprich: Will ich drei Disziplinen sportlich schießen, dann brauche ich drei Waffen, oder zwei Waffen plus ein Wechselsystem. Es wird auch verschwiegen, dass ein Waffensammler nach dem Waffenrecht verpflichtet ist, seine Sammlung laufend zu erweitern, also per Gesetz dazu aufgefordert wird weitere Waffen zu erwerben.

Das Sportschützen die Kontrolle nun auch noch bezahlen sollen ist in meinen Augen übrigens ziemlich frech. Das wäre ja, als müsste ich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle generell 10 € abdrücken, damit ich in den Genuss komme kontrolliert zu werden. Also bitte!

Richtig lustig wird es dann hier:

Von 10 000 Waffenschein-Inhabern in Bochum sind im Jahr 2010 nur 760 schriftlich geprüft und fünf durch einen unangemeldeten Hausbesuch überrascht worden. In Duisburg waren es bei 4044 Waffeninhabern 37 Kontrollen. In Dortmund (7224 Waffenbesitzer, 26.360 Waffen) gibt es alle drei Jahre eine schriftliche Nachfrage.

Bazinga, er hat „Waffenschein“ gesagt. Nochmal zum mitschreiben: Ein Waffenschein berechtigt einen Waffenbesitzer zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit. Diese waffenrechtliche Erlaubnis erhalten die wenigsten Waffenbesitzer, in der Regel nur besonders gefährdete Menschen wie Personenschützer, Geldtransportfahrer und Politiker. Alle anderen Waffenbesitzer haben eine Waffenbesitzkarte. Das lässt sich in der Waffenverwaltungsvorschrift recht schnell nachlesen, eine einfache schöde Google Suche hätte es allerdings auch getan.

Kommen wir nun zu der dreijährig stattfinden schriftlichen Nachfrage. Keine Ahnung was hier gemeint ist, möglicherweise aber die regelmäßig stattfinden Abfragen an das Bundeszentralregister (BZR) und das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV), wodurch sichergestellt wird, dass die Waffen von rechtsuntreu gewordenen Waffenbesitzern zeitnah „zur Vernichtung“ eingezogen werden.

Lediglich der letzte Absatz des Artikel enthält ein wenig wahres:

In Duisburg, Essen und Hagen wird die zugehörige lokale Datei „CitKoWaffe“ schon getestet. „Dann ist minutiös nachvollziehbar, wer wann wo eine Waffe gekauft hat und welchen Weg diese Waffe genommen hat. Das konnten wir bislang nicht“, sagt Alexander Frost vom Landesamt für Polizeiliche Dienste.

Gut, den Schreibfehler von „CitKoWaffe“ verzeihe ich mal, es wird eigentlich „citkoWaffe“ geschrieben – als Programmierer dieser Anwendung muss ich es ja wissen – und das es bisher nicht möglich ist „minutiös“ nachzuvollziehen, wer eine Waffe an wen verkauft hat, dass ist ebenfalls korrekt. Das es derzeit mit Hilfe der lokalen Datenbestände im Rahmen der Amtshilfe durchaus möglich ist die Verkaufswege einer Waffe zu ermitteln, das möchte ich dann aber doch noch hinzufügen.

Um es kurz zu machen: Mal wieder ein einseitiger und schlecht recherchierter Artikel zum Thema Waffenrecht.

Der Weg zum legalen Waffenbesitz am Beispiel des Sportschützen

Der Erwerb und der legale Besitz von Waffen ist in Deutschland über das Waffenrecht[1] und die Waffenverwaltungsvorschrift[2] geregelt. Da ich in vielen vergangenen Diskussion immer wieder festgestellt habe, dass den meisten nicht bekannt ist, wie aufwändig der Weg zum legalen Waffenbesitz in Deutschland ist, möchte das in diesem Beitrag darlegen. Es ist nämlich nicht so, dass ich einfach in einen Schießsportverein eintrete und mir dann beliebig viele Waffen kaufen kann, das Gegenteil ist der Fall: Bis ein Sportschütze eine Waffe erwerben kann, vergeht wenigstens ein Jahr.

Der erste Schritt ist dabei das Interesse am Schießsport. In der Regel macht der Interessierte bei einem Schnupperschießen mit, wo meist klein anfangen wird: Kleinkaliber Kurz- und Langwaffen, danach vielleicht eine 9 mm Kurzwaffe. Beim zweiten Schnupperschießen dann vielleicht auch mal Ordonanzgewehr oder .357 Magnum und .45 Automatic Colt Pistol. Am Ende wird dann entschieden, ob dem Verein beigetreten wird, oder nicht.  Den gesamten Beitrag lesen

Und sofort kommt das ehemalige Nachrichtenmagazin angerannt

Tranzparenz-Post:

(Dazu muss ich noch anmerken, dass ich den SPIEGEL zu dem „Waffenlobby Artikel“ auf Nachfrage mit detaillierten und sachlichen Informationen versorgt habe, die aber leider in den Artikel zu 90% keinen Einzug fanden. Auf Wunsch mache ich den Mailverkehr gerne öffentlich.)


Hallo Herr […],

1. Bin ich formal noch nicht ausgetreten, das bin ich erst, wenn die Landesgeschäftsstelle eine Brief mit der Kündigung meiner Parteimitgliedschaft erhält. Dies ist NOCH nicht erfolgt.
2. Gebe ich Vertretern oder freien Journalisten, die für das ehemalige Nachrichtenmagazin „Der SPIEGEL“ tätig sind nach dem unsäglich überzogenem „Waffenlobby Artikel“ keinerlei weitere Auskünfte mehr.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schieferdecker

> Date: Thu, 21 Jun 2012 18:21:06 +0200
> Subject: PP-Austritt: Formalia // Presseanfrage, Spiegel, […]
> From: […]
> To: m_schieferdecker@hotmail.com
>
> Lieber Herr Schieferdecker,
>
> ich habe in Ihrem Blog gesehen, dass Sie aus der Piratenpartei
> ausgetreten sind. Ich bin Journalist und recherchiere gerade für den
> Spiegel, wie die Partei mit Leuten umgeht, die austreten. So habe ich
> bei der Recherche erfahren, dass einige auch noch Monate nach ihrem
> (korrekt) eingereichten Austritt in LQFB abstimmen können und zu
> Parteitagen eingeladen werden.
> 1) Wie ist das bei Ihnen? Erhalten Sie auch Einladungen, Mitteilungen
> und können noch in LQFB abstimmen? 2) Und welchem Landes- bzw.
> Kreisverband gehörten Sie an? 3) Kennen Sie noch mehr Piraten, die
> ausgetreten sind?
>
> Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese Fragen beantworten
> könnten. Ich versuche mir einen Überblick über die Austritts-Situation
> nicht nur in einzelnen Landesverbänden, sondern im ganzen Land zu
> machen – daher würde mir eine Antwort von Ihnen helfen.
>
> Vielen Dank und viele Grüße
>
> […]