Hach, süß! Die Presse versucht mal wieder irgendwas über Waffenrecht zu schreiben.

Heute erschien auf DerWesten.de ein Artikel über die nur schleppend durchgeführten Vorort-Kontrollen der Waffenbehörden bei den Waffenbesitzern. Direkt beim suggestiv formulierten Titel „Schwere Mängel bei der Waffenkontrolle in NRW“, der irrtümlich darauf schließen lässt, das bei Kontrollen eine große Anzahl von Verstößen festgestellt wurden, beginnt das Armutszeugnis an journalistischer Schreibkunst.

Der Autor des Artikel lässt es sich natürlich nicht nehmen, direkt mit einem Verweis auf die Amokläufe von Winnenden und Erfurt einzusteigen und instrumentalisiert damit die Opfer dieser schrecklichen Taten für seinen miserabelen Artikel.

„Zehn Jahre nach dem Amoklauf von Erfurt mit 17 Toten und drei Jahre nach dem Massaker in einer Schule in Winnenden (16 Tote) ist die Kontrolle der rund eine Million zugelassenen Schuss- und Stichwaffen in Nordrhein-Westfalen nach wie vor mangelhaft.“

Interessant ist an diesem Satz der Verweis auf die „Stichwaffen“. Jeder Leser, der mit dem Waffenrecht wenig am Hut hat, würde nun denken, es gehe um genehmigungspflichtige Messer oder Ähnliches. In der Realität sind die hier genannten „Stichwaffen“ allerdings die Säbel (Fachterminus: Blankwaffen) der Traditionsschützenvereine, die aufgrund der Länge auch unter das Waffenrecht fallen. Das nur mal als Hintergrundinformation.

Anschließend wird Frank Richter, Chef der Gewerkschaft der Polizei NRW zitiert:

„Eine richtige Kontrolle findet faktisch nicht statt“, sagt Frank Richter, der NRW-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Dabei habe es immer dann Amokläufe gegeben, wenn Unbefugte Zugang zu nicht gesicherten legalen Waffen gehabt hätten.

Hier wird selektiv zitiert, denn die anderen Gewerkschaften der Polizei teilen diese Ansicht nicht. Zudem ist es nicht korrekt, dass es nur Amokläufe gegeben hat, wenn Zugriff auf legal angemeldete Waffen bestand. Hier ein Beispiel: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/amoklauf-von-ansbach-georg-r-stuermte-schule-mit-fuenf-molotow-cocktails-a-649884.html

Und dann wird es noch schöner:

Er frage, „ob jeder Hobbyschütze eigentlich so viele Waffen braucht. Wir müssen in den Wohnzimmern abrüsten“. Die GdP setzt sich zudem dafür ein, dass zusätzliches Kontrollpersonal per Umlage von den Schützen bezahlt wird.

Ist euch aufgefallen, dass in dem Artikel nicht ein einziges Mal von „Sportschützen“ gesprochen wird? Statt dessen wird immer von „Hobbyschützen“ gesprochen. Mir kommt es fast so vor, als wolle der Autor eine sprachliche Brücke zum sportlichen Charakter dieses Hobbys bewusst nicht ziehen. Schade.

Desweiteren verschweigt der zitierte Herr Richter, dass die Waffen von Sportschützen immer an eine Disziplin gebunden sind, die sich in der Regel am Kaliber orientiert. Sprich: Will ich drei Disziplinen sportlich schießen, dann brauche ich drei Waffen, oder zwei Waffen plus ein Wechselsystem. Es wird auch verschwiegen, dass ein Waffensammler nach dem Waffenrecht verpflichtet ist, seine Sammlung laufend zu erweitern, also per Gesetz dazu aufgefordert wird weitere Waffen zu erwerben.

Das Sportschützen die Kontrolle nun auch noch bezahlen sollen ist in meinen Augen übrigens ziemlich frech. Das wäre ja, als müsste ich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle generell 10 € abdrücken, damit ich in den Genuss komme kontrolliert zu werden. Also bitte!

Richtig lustig wird es dann hier:

Von 10 000 Waffenschein-Inhabern in Bochum sind im Jahr 2010 nur 760 schriftlich geprüft und fünf durch einen unangemeldeten Hausbesuch überrascht worden. In Duisburg waren es bei 4044 Waffeninhabern 37 Kontrollen. In Dortmund (7224 Waffenbesitzer, 26.360 Waffen) gibt es alle drei Jahre eine schriftliche Nachfrage.

Bazinga, er hat „Waffenschein“ gesagt. Nochmal zum mitschreiben: Ein Waffenschein berechtigt einen Waffenbesitzer zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit. Diese waffenrechtliche Erlaubnis erhalten die wenigsten Waffenbesitzer, in der Regel nur besonders gefährdete Menschen wie Personenschützer, Geldtransportfahrer und Politiker. Alle anderen Waffenbesitzer haben eine Waffenbesitzkarte. Das lässt sich in der Waffenverwaltungsvorschrift recht schnell nachlesen, eine einfache schöde Google Suche hätte es allerdings auch getan.

Kommen wir nun zu der dreijährig stattfinden schriftlichen Nachfrage. Keine Ahnung was hier gemeint ist, möglicherweise aber die regelmäßig stattfinden Abfragen an das Bundeszentralregister (BZR) und das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV), wodurch sichergestellt wird, dass die Waffen von rechtsuntreu gewordenen Waffenbesitzern zeitnah „zur Vernichtung“ eingezogen werden.

Lediglich der letzte Absatz des Artikel enthält ein wenig wahres:

In Duisburg, Essen und Hagen wird die zugehörige lokale Datei „CitKoWaffe“ schon getestet. „Dann ist minutiös nachvollziehbar, wer wann wo eine Waffe gekauft hat und welchen Weg diese Waffe genommen hat. Das konnten wir bislang nicht“, sagt Alexander Frost vom Landesamt für Polizeiliche Dienste.

Gut, den Schreibfehler von „CitKoWaffe“ verzeihe ich mal, es wird eigentlich „citkoWaffe“ geschrieben – als Programmierer dieser Anwendung muss ich es ja wissen – und das es bisher nicht möglich ist „minutiös“ nachzuvollziehen, wer eine Waffe an wen verkauft hat, dass ist ebenfalls korrekt. Das es derzeit mit Hilfe der lokalen Datenbestände im Rahmen der Amtshilfe durchaus möglich ist die Verkaufswege einer Waffe zu ermitteln, das möchte ich dann aber doch noch hinzufügen.

Um es kurz zu machen: Mal wieder ein einseitiger und schlecht recherchierter Artikel zum Thema Waffenrecht.

10 Kommentare

  1. wonko

    Sie schreiben:
    „Es wird auch verschwiegen, dass ein Waffensammler nach dem Waffenrecht verpflichtet ist, seine Sammlung laufend zu erweitern, also per Gesetz dazu aufgefordert wird weitere Waffen zu erwerben.“

    Einschlägig dürfte da wohl §17 WaffG sein. Da finde ich aber nichts, das Ihre Behauptung stützt. Können Sie bitte belegen, woraus sich diese Verpflichtung ergibt?

  2. Marc

    @Wonko:

    Es gibt auch noch die Waffenverwaltungsvorschrift. Was WaffG ist sehr schwammig und allgemein, weswegen die Verwaltungsvorschrift eher zu lesen lohnt.

    Gruß,
    Marc

  3. wonko

    Mit Verlaub… Sie haben hier eine durchaus detaillierte und zumindest zum Teil für mich nachvollziehbare Kritik an der Berichterstattung geübt. Dann sollten Sie Ihrerseits aber – IMvHO – auch in der Lage sein, Behauptungen die Sie aufstellen zu belegen. Und ein allgemeiner Verweis auf die Waffenverwaltungsvorschrift – 207 (!) Seiten – ist da eher nicht hilfreich.

  4. Ralf

    §17.6.2 Die Erlaubnisbehörde stellt fest, ob der Antragsteller


    eine Sammlung ernsthaft und in systematischer Weise anlegen oder erweitern will,


    den angestrebten Sammelbereich konkretisieren und den kulturgeschichtlichen Zusammenhang der Waffen oder der Munition darlegen kann.

    Dies kann in einem persönlichen Gespräch geschehen. Die Erlaubnisbehörde kann hierzu eine sachkundige Person hinzuziehen oder mit dem Gespräch eine sachkundige Stelle oder sachkundige Person beauftragen.

    @wonko: Kostet keine 2 Minuten diese Information zu finden. Wer sich informieren und nicht andere diffamieren will gibt sich auch mal ein bisschen Mühe.

  5. wonko

    Zunächst zur Sache…
    ich kann beim besten Willen daraus keine Verpflichtung zur ständigen Erweiterung der Sammlung entnehmen; da steht doch ganz klar „eine Sammlung […] anlegen *oder* erweitern will“.

    Und den Vorwurf, ich wolle diffamieren finde ich reichlich unverschämt.

  6. Marc

    Nur weil du das nicht herauslesen kannst, lieber Wonko, heißt es doch lange noch nicht, dass es nicht auch so ist.

    Frag doch einfach einen Waffensammler, oder ruf eine Behörde an. Es IST so. Wenn du deine Sammlung nicht erweiterst („in systematischer Weise“), dann musst du die Sammlung abschließen. Mit dem Abschluss der Sammlung erlischt das Bedürfnis Waffen zu erwerben.

    Ich hab übrigens jeden Tag mit Waffenbehörden zu tun und kenne die Praxis… auch wenn du mir da nicht glaubst oder nicht vertrauen magst.

    Und noch etwas: „Und ein allgemeiner Verweis auf die Waffenverwaltungsvorschrift – 207 (!) Seiten – ist da eher nicht hilfreich.“

    Warum ist das nicht hilfreich? Es gibt für so etwas Suchfunktionen. STRG + F und „Sammel“ eintippen. Das ist nun wirklich keine Herausforderung.
    Das die Waffenverwaltungsvorschrift von Leuten, die nicht viel mit Waffenrecht am Hut haben und die Praxis nicht kennen recht schwer zu verstehen ist – das ist ein ganz anderes Problem.

    Gruß,
    Marc

  7. wonko

    „Das die Waffenverwaltungsvorschrift von Leuten, die nicht viel mit Waffenrecht am Hut haben und die Praxis nicht kennen recht schwer zu verstehen ist – das ist ein ganz anderes Problem.“

    Sehe ich ein. Dann verstehe ich aber noch weniger, warum Du mir auf meine konkrete Frage nicht von Anfang an eine konkrete Antwort gegeben hast? Zumal diese Vorschrift ja alles andere als eindeutig formuliert ist. Trotz Deiner Versicherung, daß es so sei – der ich ja gerne glauben will – hätte ich auch mit Suchfunktion keine Antwort auf meine Frage gefunden.
    Nichtsdestotrotz vielen Dank, mit einigen Mühen habe ich ja nun eine Antwort bekommen

  8. Ralf

    Am 11.07.2012 erschien auf der Titelseite der Westdeutschen Zeitung ( WZ ) ein Leitartikel und auf Seite 2 ein Kommentar von Frank Uferkamp unter der Überschrift: Kontrolle ist mangelhaft. Eigentlich ist die Kernaussage des Polizei-Gewerkschafters, dass für solche Aufgaben zu wenig Personal da ist. Dieser Leitartikel macht ein Problem der Inneren Sicherheit daraus, schlägt also in die selbe Kerbe, ist ähnlich schlampig recherchiert ( oder abgekupfert ), enthält die gleichen Fehler ( aus WBK werden Waffenscheine ). Der Hit ist der Vorschlag, aus Sportwaffen den Verschluß auszubauen und getrennt zu lagern. Das ist bei den vom mir geschossenen Disziplinen nur bei der Waffe für Olymp. Match möglich. LP, LG, Freie Pistole geht gar nicht, SpoPi müsste ich dafür komplett zerlegen. Ich hab einen Leserbrief dazu geschrieben und bin gespannt was davon ( wenn überhaupt ) veröffentlicht wird.

  9. Marc

    Hallo Ralf,

    das witzige war: Einen Tag später erschien ein Artikel wo der Aussage, dass zu wenig kontrolliert wird, vom Leiter einer Kreispolizeibehörde (afaik) vehement widersprochen wurde. Daran zeigt sich mal wieder: Es wird dumm rumgelabert, schlecht recherchiert, irgendwas behauptet, kurzum – lächerlich.

    Gruß,
    Marc

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.