Der Erwerb und der legale Besitz von Waffen ist in Deutschland über das Waffenrecht[1] und die Waffenverwaltungsvorschrift[2] geregelt. Da ich in vielen vergangenen Diskussion immer wieder festgestellt habe, dass den meisten nicht bekannt ist, wie aufwändig der Weg zum legalen Waffenbesitz in Deutschland ist, möchte das in diesem Beitrag darlegen. Es ist nämlich nicht so, dass ich einfach in einen Schießsportverein eintrete und mir dann beliebig viele Waffen kaufen kann, das Gegenteil ist der Fall: Bis ein Sportschütze eine Waffe erwerben kann, vergeht wenigstens ein Jahr.
Der erste Schritt ist dabei das Interesse am Schießsport. In der Regel macht der Interessierte bei einem Schnupperschießen mit, wo meist klein anfangen wird: Kleinkaliber Kurz- und Langwaffen, danach vielleicht eine 9 mm Kurzwaffe. Beim zweiten Schnupperschießen dann vielleicht auch mal Ordonanzgewehr oder .357 Magnum und .45 Automatic Colt Pistol. Am Ende wird dann entschieden, ob dem Verein beigetreten wird, oder nicht.
Mit Eintritt in einen Schießsportverein, beginnt eine Art Probezeit für den Schützen. Er muss nun mit dem Training beginnen, denn nur wer mindestens 18 Mal in 12 Monaten trainiert und dies gegenüber der Waffenbehörde nachweist, hat überhaupt ein Bedürfnis eine Waffe zu erwerben. Zum Nachweis führt jeder Sportschütze ein Schießbuch, in dem festgehalten wird, wann er welche Disziplin in welchem Kaliber auf welche Entfernung geschossen hat. Der jeweilige Schießleiter des Vereins unterzeichnet und beglaubigt die Schießnachweise.
Der Zweite Schritt ist der Eintritt in einen Schießsportverband, der Disziplinen und Wettkämpfe anbietet, die man schießen möchte. Ich z.B. bin dem Bund der Militär und Polizeischützen e.V. beigetreten, weil ich gerne mit alten Repetierwaffen und Dienstpistolen schieße. Die Disziplinen heißen „Dienstgewehr 1“ (300 m liegend), oder „Dienstpistole 1“ (25 m stehend zweihändig). Daneben gibt es auch noch dynamische Disziplinen, aber das würde jetzt wohl zu weit gehen. Die Mitgliedschaft in einem Verband ist wichtig, denn nur wer an Wettkämpfen teilnimmt, kann für die entsprechende Disziplin später den Erwerb einer Waffe beantragen.
Bereits beim Eintritt in den BDMP e.V. musste ich übrigens mein Führungszeugnis mit einreichen. Der Verband sichert sich ab, dass nur rechtstreue Bürger als Mitglied aufgenommen werden.
Innerhalb des ersten Jahres muss der Schütze zudem eine staatlich anerkannte Waffensachkundeprüfung ablegen. Die Sachkundeprüfungen werden dabei von verschiedenen Schießsportverbänden wie dem Westfälischen Schützenbund angeboten. Es gibt eine theoretische und praktische Prüfung, die mit einer Führerscheinprüfung vergleichbar ist. Wer besteht, erhält ein Sachkundezeugnis.
Wer Waffen legal erwerben will, muss die sichere Aufbewahrung gewährleisten. Deswegen muss vor dem Erwerb einer Waffe ein genormter Schrank angeschafft werden. Ich habe mir gebraucht einen Tresor der Klasse A mit einem Innentresor der Klasse B gekauft. In diesem Tresor darf ich maximal 10 Langwaffen und zwei Kurzwaffen lagern. Zudem muss die Munition gesondert gelagert werden, die passende Munition darf niemals bei der Waffe gelagert werden. Deswegen wird bei den A/B Schränken in der Regel „über Kreuz“ gelagert. Die Munition für die Kurzwaffen liegt dann im A Schrank, wo die Gewehre stehen und die Munition für die Gewehre liegen im B Fach, wo die Pistolen lagern. Ich selbst habe aber im Vereinsheim noch ein kleines Schließfach, wo ein Teil der Munition ebenfalls gelagert werden kann.
Beim Beantragen einer Waffenbesitzkarte wird der Waffenbehörde durch Rechnungen und Fotos nachgewiesen, dass die Waffen auch sicher verwahrt werden können.
Hat der Schütze nun nach einem Jahr ein Bedürfnis, die notwendige Sachkunde und die geeignete Möglichkeit zur sicheren Verfahrung von Waffen und Munition, kann er beim Verein den Kauf einer bestimmten Waffe für eine bestimmte sportliche Disziplin beantragen. Nehmen wir mal ein realistisches Beispiel: Ich möchte mir demnächst eine Lee Enfield No.4 Mk I im Kaliber .303 British für die Disziplinen Dienstgewehr 1 und Dienstgewehr 2 beim BDMP kaufen. Hält mich der Vereinsvorstand für persönlich geeignet, eine Waffe zu erwerben, wird der Antrag samt Schießbuch an den Schießsportverband – in meinem Fall der BDMP – geschickt. Der Verband prüft dann die Einträge im Schießbuch und stellt fest, ob ein sportliches Bedürfnis besteht. Ist dies der Fall, dann erteilt der Verband seine Zustimmung.
Der Schießsportverein übt an dieser Stelle eine soziale Kontrollfunktion aus: Nur wer wirklich zum Führen einer Waffe auf dem Schießstand geeignet ist, erhält auch die Zustimmung. Und nein, nicht jeder bekommt die Zustimmung, in unserem Verein wurde die Zustimmung auch schon mal verweigert. Denn letztendlich ist es so: Genehmigt der Verein einem Neu-Schützen eine Waffe, obwohl dieser ein Sicherheitsproblem darstellt, wird diese Person auf dem Schießstand zum Risiko für die restlichen Vereinsmitglieder. Deswegen sind die die Vereine da sehr vorsichtig.
Der Verband prüft nur, ob das Bedürfnis für eine Disziplin überhaupt vorhanden ist. Dies ist der Fall, wenn an Wettkämpfen teilgenommen wird und regelmäßig trainiert wird.
Dann folgt der erste Gang zur örtlichen Waffenbehörde, wo alle Unterlagen eingereicht werden und eine Waffenbesitzkarte beantragt wird. Die Behörde durchleuchtet den Antragsteller dann über das Bundeszentralregister (Führungszeugnis, kurz: BZR) und das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (laufende Verfahren, kurz: ZStV). Liegen keine Einträge und keine Waffenbesitzverbote vor, wird die Waffenbesitzkarte genehmigt und kann vom Antragsteller abgeholt werden. Die Überprüfung geschieht übrigens regelmäßig automatisiert, so das bei rechtsuntreu gewordenen Bürgern die Waffen „zur Vernichtung eingezogen“ werden können, wie es im Amtsdeutsch heißt.
Bei der Abholung der Waffenbesitzkarte würde dann der Kauf der ersten Waffe über einen sogenannten Voreintrag beantragt. Sprich: Ich sage meiner Sachbearbeiterin, ich möchte ein Gewehr im Kaliber .303 British auf grüne WBK mit Voreintrag kaufen, was dann mit Datum in die Karte gedruckt wird und ein Jahr gültig ist. Innerhalb dieses einen Jahres ist es mir möglich bei einem Händler, oder auch von privat ein Gewehr im Kaliber .303 British zu erwerben.
Wenn ich die Lee Enfield dann gekauft habe, muss ich innerhalb von 14 Tagen den Kauf bei der Behörde anmelden. Zudem muss der Verkäufer den Verkauf melden. Das bedeutet in der Praxis, dass Käufer und Verkäufer zu ihrer örtlichen Waffenbehörde gehen und die Waffe ein- bzw. austragen lassen. Dabei wird festgehalten, wann die Waffen von wem gekauft, und beim Verkäufer an wen verkauft wurde. So ist „der Besitzweg“ einer legalen Waffe klar nachvollziehbar, denn die Daten werden selbst nach Vernichtung einer Waffe noch 30 Jahre lang aufbewahrt. Erst danach werden sie gelöscht.
Wird eine zweite Waffe beantragt, dann wiederholt sich das Ganze selbstverständlich. Zudem gibt es noch die Einschränkung, dass pro halbem Jahr nur zwei Waffen erworben werden können.
Eine Besonderheit gibt es im Waffenrecht allerdings noch: Wer unter 25 Jahren ist und eine Kurzwaffe (Revolver/Pistole) in einem Kaliber größer als .22lfB (Kleinkaliber) erwerben will, der muss das Gutachten einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) vorlegen, welches attestiert, dass der Antragsteller die persönliche Eignung dazu besitzt.
Ich will dieses System nun gar nicht bewerten, ich wollte einfach nur sehr detailliert aufzeigen, wie die gängige Praxis aussieht und welche Schritte dem legalen Erwerb einer Waffe vorausgehen.
Zum Schluss noch ein wenig Hintergrundinformationen…
Wer darf was schießen?
- 8 – 11 Jahre: Lichtgewehrschießen (Laser)
- 12 – 13 Jahre: Luftgewehr und Luftpistole im Kaliber 4,5mm
- 14 – 17 Jahre: Kleinkalibergewehr und Kleinkaliberpistole im Kaliber .22lfB
- Ab 18 Jahre: Keine weiteren Beschränkungen, lediglich der Besitz ist eingeschränkt bis 25 Jahren
Welche Kosten entstehen bis zum ersten Waffenerwerb?
Ich nehme hier mich als Beispiel, aber ein Hinweis vorweg: In dem Sportschützenverein, in dem ich schieße (KKSV Heinrichsthal e.V.), ist die Mitgliedschaft sehr günstig!
Aufnahmegebühr in den Verein | 230 € (allein das hält die Spinner* fern) |
---|---|
Jahresmitgliedsgebühr im Verein | 120 € |
Jahresmitgliedsgebühr im BDMP (Verband) | 120 € |
Sachkundeprüfung | 180 € |
Startgelder für Wettkämpfe / Jahr | 60 € |
Beantragen der WBK mit Voreintrag und Munitionserwerb | 60 € |
Anschaffung eines genormten Tresors (A-Schrank mit B-Innenfach) | 180 € (gebraucht, mit Glück) |
Munitionskosten / Jahr ca. | 360 € (relativ wenig, weil Ordonanzschütze) |
Summe | 1310,- € |
Spritkosten für die Fahrten zum Verein und zu Wettbewerben nicht eingerechnet.
Fangfrage: Wenn ich jetzt unbedingt eine Waffe haben möchte, um damit Unfug zu machen, gehe ich dann in einen Sportschützenverein?
Verweise:
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html
[2] http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf
* Da es offenbar Missverstanden wurde: Mit Spinnern meine ich Leute, die meinen unbedingt eine Waffe besitzen zu müssen und sich auf dem Schwarzmarkt eine 9mm für 100 € kaufen und mit dem Thema dann durch sind. Siehe den Spinner aus Siegen, der ein ganzes Arsenal an verbotenen Kriegswaffen gehortet hat. Das war auch kein Sportschütze.
[Update in Videoform]
Paul Kruegel
Gegenfrage : Wenn ich jetzt unbedingt eine Waffe haben möchte, um damit Unfug zu machen, und die Handhabung damit professionell und auf breiten Spektrum zu lernen, wohin außer in einen Sportschützenverein gehe ich dann?
John
Das wird schwierig in Deutschland. Wenn du wirklich Unfug machen willst, scheißt du als Verbrecher sowieso auf Gesetze und kaufst sie dir auf den Schwarzmarkt. Nur der Gesetzestreue Bürger ist wieder der Blöde, welcher sich nicht verteidigen darf: https://www.youtube.com/watch?v=tDIO_26YccQ
Helmut
Der Kram von Ringo klingt nach „Lügenpresse“ ! Es gibt keine Waffengesetze in D. ! :D Ringo in D. verteidigt die Polizei nach innen, die Bundeswehr nach aussen ihre Bürger im Staat. Deshalb gibt es weniger Wahnsinnige, als in den Staaten. Diese klare Trennung ist bei der GSG 9 und Schmidtes Einsatz der Bundeswehr bei der Sturmflut in Hamburg aufgeweicht worden.
Die Aufnahmegebühr sollte 10-50fach höher sein, außerdem alle! Waffen bei den Vereinen bleiben.
Rudi Schneider
Am besten wäre es, due gehst dann gleich in den Knast!
Lex
@helmut
Am Besten alle Waffen im Verein nur wenn du den Schwarzmarkt auslöscht, solange der existiert sollte nicht gesetzestreue mit Unsicherheit bestraft werden sollen.
Manchen hilft es sich sicherer zu fühlen wenn sie wissen wie Waffen, die irgendwann auf Sie oder geliebte Menschen gerichtet werden können funktionieren und wie viel Schaden sie anrichten können. Objektiv weiß man dann auch welche Art von Irrer vor einem steht und der Pegel an Panik sinkt. Dafür sollten nicht die Mitgliedschaftspreise nicht steigen sondern sinken, damit Aufklärung und Wissen verbreitet wird.
Jemand der Umfug Stiften will braucht keine Verein um schießen zu lernen, aber jemand der im Verein gut geschult wird, wird nicht so schnell das erlernte Missbrauchen.
Straßenkämpfer sind ja auch aggressiver als Besucher von Kampfsportvereinen die Selbstdisziplin lehren.
At
Genau alle Waffen in Vereinen lagern damit es die binLadens extra leicht haben an Waffen zu kommen……super Idee….
Marc
Ich zitiere mich mal selbst:
„Der Schießsportverein übt an dieser Stelle eine soziale Kontrollfunktion aus: Nur wer wirklich zum Führen einer Waffe auf dem Schießstand geeignet ist, erhält auch die Zustimmung.
[…]
Die Behörde durchleuchtet den Antragsteller dann über das Bundeszentralregister (Führungszeugnis, kurz: BZR) und das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (laufende Verfahren, kurz: ZStV). Liegen keine Einträge und keine Waffenbesitzverbote vor, wird die Waffenbesitzkarte genehmigt und kann vom Antragsteller abgeholt werden.“
Es ist also nicht davon auszugehen, dass jemand in einen Schießsportverein kommt, der mit Waffen Unfug (sprich: kriminelle Handlungen) begehen möchte. Dieses Clientel bedient sich dann doch eher des Schwarzmarktes, wo die Waffen übrigens sogar günstiger zu bekommen sind, als legal beim Händler.
Paul Kruegel
„Es ist nicht davon auszugehen“
Dass die Antragsteller nicht überprüft werden, stand nie zur Debatte.
Ich zitiere mich gerne nochmal selbst :
„Gegenfrage : …. und die Handhabung damit professionell und auf breiten Spektrum zu lernen, wohin außer in einen Sportschützenverein gehe ich dann?“
Schaffen von Möglichkeiten und nicht kalkulierbarem Risiko. Wieso? Sport? Na wenn ihr meint.
ProGun.news
Paul Kruegel, was Sie da schreiben hat weder Hand noch Fuß.
Um die Handhabung mit Schusswaffen professionell und auf breiten Spektrum zu erlernen, muss man nicht zwingend in einen Sportschützenverein gehen.
Es reicht vollkommen aus sich eine Luftpistole, die jeder frei ab 18 Jahren erwerben kann, zu kaufen und mit ihr im Keller zu üben. Viele sehr gute Schützen vertreten die Meinung, dass wer mit einer Luftpistole gut schießen kann, auch mit jeder anderen Waffe gut schießen kann. Das Prinzip ist ja in den meisten Fällen das Gleiche.
Solange man illegale Waffen auf dem Schwarzmarkt kaufen kann, werden Kriminelle und Terroristen auch problemlos in den Besitz von Waffen kommen. Es bringt also keine Sicherheit für die Gesellschaft, wenn man den Bürgern den legalen Besitz von Waffen erschwert oder sogar ganz verbieten würde.
Das Sie das Schießen als Sport in Frage stellen ist ebenfalls lächerlich. Das Schießen als Sport gibt es schon seit es Schusswaffen gibt. Einige Disziplinen sind sogar Olympisch.
Es gibt keine guten Argumente, um gesetzestreuen Bürgern den Erwerb von Waffen zu verbieten, denn es geht keine übermäßige Gefahr von ihnen aus. In den waffenfeindlichen Medien aufgebauschte Einzelfälle sind keine Begründung Millionen von friedlichen, gesetzestreue und unter ständiger staatlicher Kontrolle stehenden Sportschützen, Jägern und Sammlern ihr Hobby zu verbieten.
Jens
@Paul Kruegel
Also sowas blödes! im Schützenverein wird man sicher nicht „an der Waffe ausgebildet“. Man lernt lediglich den sicheren Umgang auf dem Schiessstand. Funktion der Waffe kann man sich leicht per youtube beibringen oder schon allein durch die Bedienungsanleitung (findet sich im Internet ) der jeweiligen Waffe. Ausbildung an der Waffe ist was völlig anderes!
Wie sieht es denn in ihren Augen mit Bogensport aus? Auch ein nicht kalkulierbares Risiko?
Marc
Das Risiko ist kalkulierbar. Siehe einschlägige Statistiken.
Hier ein paar Leseempfehlungen zum Thema:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/interview-faelle-wie-in-erfurt-sind-durch-schaerfere-gesetze-nicht-zu-verhindern-158699.html
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/interview-die-waffenvergabe-wird-sehr-sorgsam-gehandhabt-159336.html
Gruß,
Marc
Ralf
@ Paul Krügel.
Sie stellen hier eigentlich keine Gegenfrage, sondern eine in Frageform gestellte Feststellung. Typisch Verbotsfetischist kann ich da nur sagen.
Ihren Äußerungen nach kennen Sie keinen Schützenverein bzw. deren interne Abläufe. Geschweige denn sind Sie in der Lage zu erkennen, ob und wann es sich um ein kalkulierbares Risiko handelt. Es ist doch wohl offensichtlich (siehe Großbritanien) das, sobald die Legalwaffenbesitzer in die illegalität gedrückt werden, das Risiko unkalkulierbar wird. Das Problem sind nicht die legalen, sondern die illegalen Waffen.
Tun Sie Ihrer Umwelt einen Gefallen und informieren Sie sich erst mal umfangreich, bevor Sie Ihre Verbotskultur ausleben wollen. Bedienen Sie sich bitte der Meinung des zuletzt angehörten Expertenrat bezüglich Anhörung/ Gesetzesforderung der Grünen.
Zu guterletzt möchte ich Sie zitieren:“Wieso? Sport? Na wenn ihr meint.“
Dann sind Sie also der Herrgott, der auf „nützlich und erlaubt“ und „unnütz und verboten“ entscheiden darf? Glauben Sie, dass Sie mit dieser Einstellung zum Grundgedanken der Piratenpartei passen?
opensourcer
@Paul Krügel:
„Gegenfrage : Wenn ich jetzt unbedingt eine Waffe haben möchte, um damit Unfug zu machen, und die Handhabung damit professionell und auf breiten Spektrum zu lernen,…….“
Dann kaufst Du die Waffe illegal, suchst Dir im Internet das Howto, in der freien Natur einen „ruhigen Platz“ (alter Steinbruch, aufgegebenes Fabrikgelände, alter Bunker, alter Wasweisichtunnel und ab dafür.
Verteidigungsmässiges Schiessen ist dem Sportschützen untersagt, wer das versucht fliegt vom Stand und ist die Waffen los.
Stephan Hartmann
Sehr guter Beitrag.
Leider gibt es, wie man an ein paar Kommentaren merkt, beratungsresistente Menschen. Die haben ihre Meinung, mit Fakten brauchst Du denen nicht zu kommen.
Ich bin selbst vor ein paar Monaten in einen Verein eingetreten, trainiere fleissig und warte auf meine WBK.
Zur sozialen Kontrollfunktion: Bevor ich in den Verein eingetreten bin ,dachte ich „na ja, fängst mal mit Grosskaliberpistole an…“ Jetzt wird meine erste Waffe auf der WBK wohl eine KK-Sportpistole sein, nicht weil ich KK so liebe, sondern weil es von sportlichen Werdegang sinnvoller ist, erstmal die KK-Pistole zu beherrschen, bevor man auf Grosskaliber geht. Das merkt man nach den ersten paar ernsthaften Trainings;-)
Kleine Anmerkung zu den Kosten:
Du hast das Gewehr selbst vergessen, das schlägt nochmal mit ca 300-500 € zu Buche…
Grüße und Gut Schuss
Stephan
Marc
Hallo Stephan,
also bei mir ist es so, dass mir KK Pistole einfach nicht so liegt und ich wenn Pistole schieße, dann meist 9mm. Klappt auch ganz gut, aber meistens schieße ich eh Gewehr und da KK und die alten großen Dinger.
Wobei hier sind wir uns ähnlich: Mein erstes Gewehr wird auch ein KK – ist schon bestellt, ein Ruger 10/22. :-)
Und ja stimmt, die Waffe habe ich natürlich auch vergessen bei meiner Berechnung. Werde ich ergänzen, danke für den Hinweis!
Gruß,
Marc
hermann e
Hallo ihr da draußen, die ihr ja sehr viel wisst.
Ihr könnt mir sicher eine einfache Frage beantworten.
Wäre das Unglück in den USA nicht vorgekommen, wenn es in Deutschland keine einzige
Schusswaffe in Privaten Haushalten gäbe ?
DA ich selbst Sportschütze bin, würde ich meine gesamte Waffen sofort abgeben, wenn ich dadurch
auch nur einen Amok-lauf verhindern könnte.
Meiner Meinung nach ist es halt die Gesellschaft die Krank ist.
LG
hermann
Marc
Tach Hermann,
hier habe ich etwas dazu geschrieben: http://wp.me/pGiiJ-j8
Gruß,
Marc
Berry
Hallo Leute,
Gibt es eigentlich die Möglichkeit eine KK Waffe zur eigenen Verteidigung zu besitzen? Bei uns im Ort und Umgebung wird seit einiger Zeit sehr häufig eingebrochen und es wäre gut wenn man sich gegen Einbrecher irgendwie verteidigen kann. Ich möchte gerne meine Familie noch länger leben sehen und mich natürlich auch. Ich bin kein Wild West Held oder Waffen-Narr, es ist halt nur ne einfache Frage.
Vielen Dank im voraus
Marc
KK ist zu Selbstverteidungszwecken nicht besonders gut geeignet und genau so Waffenbesitzkartenpflichtig, wie alle anderen scharfen Waffen. Das bedeutet, du musst Mitglied in einem Sportschützenverein sein und eine WBK besitzen um eine KK Waffe erwerben zu können. KK ist aber so oder so SV ungeeignet. Nicht, weil es nicht tödlich wäre, sondern, weil die Munition nicht „Mann-Stoppend“ wirkt. Das mal zu den technischen Aspekten.
Desweiteren empfehle ich dir zur SV so oder so keine scharfe Schusswaffe. Pfefferspray oder der gute alte Baseball Schläger leistet da sicherlich bessere Dienste. Krieg mal einen Tresor auf, wenn du unter Stress stest… und dann noch die Gefahr von Querschlägern etc… also ich persönlich halte von SV mit Schusswaffen überhaupt nicht viel.
At
Das Problem mit der Selbstverteiligung wirst du aber haben das zu erklären. Eine Waffe darf in Deutschland nur im Tresor stehen. Die Munition darf nicht dabei stehen, sondern muss seperat gelagert werden. Du darfst auch keine vorbefüllten Magazine im Schrank haben. Selbst wenn Du IPSC oder ähl. schiesst brauchst Du für „bewegliche Ziele“ Erfahrung und sehr viel Zeit die Waffe schussbereit zu machen….Es wird sehr schwer werden das zu erklären und der Staatsanwalt wird immer gegen dich sein, da wir anders als z.B. die amerikaner kein recht auf „Selbstverteiligung“ mit Waffen haben. Wir haben im Verein einen der einen Einbrecher in seiner Laube gestellt hat. Google mal „Sheriff-Kleingartenanlage-Frankfurt am Main-Einbrecher-erschossen“ da wirst Du sehen die haben dem alle seine Waffen genommen, obwohl er nur sein Leben verteiligt hat…der ist nur mit viel Glück 10jahre Knast entgangen…..tja das ist Deutschland…..
Timon
Eine Enfield N0.4 steht an,die Sachkundeprüfung ist demnächst.
Schwarzpulver schieße ich seit drei Jahren im Verein ( Sprengstofferwerbsberechtigung ),von daher wird die Prüfung wohl gelingen….hoffen wir mal.
Zum Thema,im Verein wird genau beobachtet WARUM jemand schießen will und was der schießen will.Es muß also ein erkennbarer Hintergrund vorhanden sein !!
Man kann da nicht einfach mal so eben anklopfen und den Wunsch äußeren,das man gerne eine Glock haben möchte.
Ich selber bin über Zinnsoldaten (Waterloo) zum SP schießen,dann auf Ordonnanzwaffen gekommen.Kurzwaffe bringt mir persöhnlich nichts.
Den Gedanken „Selbstverteidigung“ und Schusswaffen sollte man ganz schnell vergessen.
In meiner Wohnung werde ich seltenst überfallen und woanders habe ich keine Waffe bei mir.
@Berry
Beim schießen muß der Sport oder ein Interesse an der Technik erkennbar sein.
Alles andere wird nicht aufgenommen,jedenfalls bei uns im Verein.
Jens
Hallo zusammen, auch ich werde Ende des Jahres eine WBK beantragen und natürlich eine Waffe kaufen.
Ich trainiere in einen Verein, welcher sich in der Nähe von Winnenden (Amoklauf) befindet.
Hin und wieder sprechen wir auch beim Training über dieses Ereignis und jedesmal ist das ganz klare Ergebnis, der Mensch ist das Übel und nicht die Waffe! Und somit bin ich ganz klar für kontrollierten legalen Waffenbesitz für den Schießsport. Viele Grüße an alle, die diese Meinung teilen von Jens
Marc
Naja, eine Waffe spaziert eben nicht selbst aus dem Waffenschrank und schießt wild um sich. Ich sage immer: Waffen sind zum schießen gebaut. Worauf, das entscheidet der Mensch.
Duke
Mal ne Frage zur Erlangung der WBK. Man kann ja ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis haben. Aber im BZR sind die Eintragungen noch länger gespeichert (10 Jahre). Führt das dann zur Ablehnung, wenn im PFZ nichts – aber im BZR was steht oder kommt es auch auf die Straftat an sich an?
motorradblogger
Hi Duke,
das kommt ganz auf das Vergehen an. Manche Vergehen verjähren im Sinne der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach 5 Jahren, andere nach 10 Jahren. Am einfachsten ist es einfach bei der Waffenbehörde vorstellig zu werden, zu erzählen, was wann war und dann werden die schon was dazu sagen können, ob das der Zuverlässigkeit im Weg steht.
Gruß,
Marc
SharpShooter
Hallo Berry, Marc hat es ja bereits angesprochen, lass das mal lieber schön sein mit der KK Geschichte zwecks Einbrecher, wir sind hier in D nicht im wilden Westen, am Ende wartet der Knast auf dich oder du verletzt unschuldige oder dich selbst. hat scho seinen grund warum man einen schein für solche waffen braucht. die teile heissen zwar kleinkaliber aber verursachen trotzdem GROßEN schaden !!!
Alexander Martin
Servus,
bin Aktiver Soldat und werde mich evtl. demnächst auch in einem Verein Anmelden.
Mein Interesse gilt mehr den „Millitärischen Waffen“ Sprich Halbautomatik wie z.B. Colt M16 oder HK G36… Meine Frage ist: Welche Disziplinen gibt es für den Bereich und wie Groß sind meine Chancen mich Privat damit zu Befassen? Ich habe jetzt mehrere Vereine angerufen und mich erkundigt und denke so das bis zum Erwerb einer eigenen Waffe ca. 1000€ ins Land vergehen werden. Ich bin zwar nicht unbedingt „Heiß“ drauf eine eigene Waffe zu besitzen aber es wurde mich nahegelegt weil die Leihwaffen wohl von jedem Schützen anderes behandelt werden und um ein gutes Trefferergebnis zu erzielen ist es eh und je besser eine eigene Waffe zu Besitzen um sich an den Haltepunkt halten zu können und auch sich besser auf die Waffe Einstellen zu können…
Ich möchte eher so in 100m Bereich Schießen und nicht im Nahbereich sein.
Mit der P8 macht das Schießen zwar Spaß aber ab 50m macht es keinen Sinn mehr weil man eher weniger etwas trifft und auch für ungeübte ist es bereits schwierig bei 25m…. So zumindest meine Erfahrungen..
Also genugt erzählt und lieber wieder auf die Frage zurück: Wie Groß sind meine Chancen in dem Bereich?
Gruß
Alex
Leschke, Frank
Mal eine Frage zum Alter. Ich bin jetzt fast 68. Das Interesse am Schießsport war bereits in jungen Jahren vorhanden, aber einmal über die GST im Ausbildungsbetrieb etwa 1964 (ich hatte die Berechtigung, selbständig KK-Schießen zu veranstalten) und später als Gast in einem GST-Klub war später (abgesehen von der Armeezeit) lediglich bei den jährlich stattfindenden Reservistenausscheiden der Betriebe und im Rahmen der KG-Mitgliedschaft Gelegenheit, mit KK-Waffen bzw. Schpagin und AK 47 gelegentlich die Möglichkeit, meine „Schießkünste“ zu erproben. Beim Gruppengefechtsschießen wurde ich immer an andere Gruppen „ausgeborgt“ und mit einigen Schuss zusätzlich versorgt. Zur eigentlichen Frage. jetzt bin ich Rentner, habe endlich Zeit und das finanzielle sollte auch nicht das Hinderniss sein. Letzte Woche hatte ich auf Einladung die Gelegenheit, bei einem Erfurter Schützenverein als Gast mitzuschießen. Zuerst Winchester KK, dann auch zwei Schuss mit Karabiner 98 (Gewehrfabrik Erfurt), KK-Gewehr mit Zielfernrohr. Geschossen wurde auf der 50 m-Bahn. Die Ergebnisse waren, wenn ich die Bemerkungen richtig deute, nicht die schlechtesten. 5 Schuss stehend freihändig mit der Winchester eine 5, die anderen vier im Schwarzen, dabei eine 10. Der Leiter des Vereins war offensichtlich daran interessiert, daß ich Mitglied werde. Ich will noch einige Wochen abwarten, bis ich Genaueres zu einer möglichen Lebertransplantation erfahre (z.Zt. fühle ich mich sauwohl, körperlich fit, Apetit vorhanden, geistig rege), um mich dann über eine Mitgliedschaft zu entscheiden. Lt. normaler Lebenserwartung eines Mannes müßte ich ja noch etliche Jahre Zeit haben. Mir dauernd eine Waffe auszuborgen, wäre nicht so gut, sowohl für mich als auch für den Besitzer, denke ich. Lohnt es sich für mich, einem Schützenverein beizutreten und nach gegebener Zeit nach allen Prüfungen eine eigene Waffe zu erwerben. Bevorzugen würde ich vorerst eine für Sportzwecke geeignete KK-Pistole.
Marc
Hallo Frank,
vorweg erstmal alles gute für deine gesundheitliche Entwicklung. Gesundheit sollte immer vor gehen.
Und um deine Frage zum Alter zu beantworten: Du schreibst selbst, dass du dich fit fühlst und wenn dir das Schießen schon immer Spaß gemacht hat und du durch deinen Renteneintritt nun endlich Zeit dafür hast, dann mach es. Es gibt im Waffengesetz nur Altersgrenzen für das Minimum, nicht für das Maximum.
Und es geht ja relativ zügig: Nach etwas über einem Jahr kannst du deine WBK beantragen und dir etwas feines kaufen, mit dem du dann auch super trainieren kannst. Es ist nämlich noch mal ein großer Unterschied, ob man mit Vereins- oder Leihwaffen schießt, oder eben mit der eigenen.
Ich kenne inzwischen einfach die Macken meiner Gewehre, weiß wie die Haltepunkte liegen, wie sich die Abzüge verhalten.
Also um es kurz zu machen: Etwas leidenschaftlich auszuüben ist niemals eine Frage des Alters.
Ganz herzliche Grüße,
Marc
Heinrich
Danke für die ausführliche Beschreibung, das können sicherlich viele gebrauchen, ich inklusive :) an diese Infos kommt man nämlich nicht an jeder Ecke. Es fällt mir auch schwer Infos über Zubehör (Pressluftkartuschen,usw.) zu finden, also wo richtig was erklärt wird. Deswegen danke
Boris
Warum soll das Schießen mit Ordonanzwaffen billiger sein als mit anderen Waffen? 360 € / Jahr sind nur 30 € / Monat, das reicht für 60 x .223 Rem oder 30 x .308 Win. Das kann man in einem einzigen Training verschießen. Größere Kaliber wie 7,5 x 55 sind noch teurer. Langfristig sind die Munitionskosten vermutlich das Teuerste, wenn man nicht nur .22 schießt.
Marc
Das kommt immer darauf an, was man schießt und wie viel. Wenn du nur die gesetzliche Forderung von 12x regelmäßig pro Jahr erfüllst, dann kommt das schon hin. Wenn du aber IPSC machst, dann verschießt du an einem Tag, was andere in drei Monaten verschießen. Generell wirst du aber mit einem Ordonanzgewehr wohl weniger schießen, als wenn du dynamische Disziplinen schießt.
Es ist schwierig zu pauschalisieren.
Ich für meinen Teil schieße im Moment nur einmal im Monat und dann meist Langwaffe (Nagant, K31, Ruger 10/22). Das kostet nicht viel, weil ich mit den Ordonanzgewehren meist nur so 20 bis 30 Schuss mache und KK kostet ja eh nichts… :)
Jules
Hallo Marc, vielen Dank für diesen ausführlichen Bericht! Eine Frage hat sich mir noch gestellt: wie verhält es sich denn, wenn man als Waffenbesitzer zwischenzeitlich weniger Zeit hat um an der Schießstätte zu trainieren und vllt. nur 1 oder 2 Mal im Quartal vor Ort war. Wird einem dann das Waffenbesitzrecht aberkannt, und über welchen Weg geschieht dies? Wird der Verein in diesem Zusammenhang aktiv, oder muss man sogar regelmäßig die Schießübungen nachweisen? Danke für deine Antwort!
Marc
Hey Jules,
das ist in der Regel kein Problem. Man kann das einfach mit der Behörde besprechen und wenn die Gründe triftig und nachvollziehbar sind, dann verstehen die das auch. Sind ja keine Unmenschen. Es sollte halt nur (in den ersten drei Jahren nach Erhalt der WBK) kein Dauerzustand sein.
Marcus
Hallo,
da muss ich einhaken. Das hängt ganz von der Behörde ab. Wir haben bei uns im Verein mehrere Mitglieder, die von Amtswegen gezwungen werden, ihre Waffen abzugeben, weil sie die geforderten 18 Mal (nicht 12 Mal, wie oft angenommen) Training pro Jahr nicht mehr schaffen. (BaWü) Das sind langjährige Schützen mit einigen Wettbewerbserfolgen. Ich stelle auch fest, dass die Stadt viel strenger und unflexibler ist, als der Landkreis. Stellenweise wird sogar bei Nichtteilnahme an Vereins- oder Kreismeisterschaften bereits das Bedürfnis infrage gestellt.
Gruß Marcus
Manu
Vielen Dank für den informativen Artikel. ich werde mich demnächst über den Bund d. Militär-polizeischützen als mitglied registrieren.
Nun eine Frage, die dort angegebenen Schiessstände sind einfach ausserhalb meiner Reichweite, kann ich als mitglied auch einen örtlichen Schiessstand aufsuchenß
Vielen dank für alle Antworten, bisher kenne ich nur die Handhabung im Ausland.
Marc
Beim BDMP gibt es meines Wissens keine Einzelmitgliedschaften, das bedeutet, du musst dir einen Verein suchen, der dem BDMP angeschlossen ist (z.B. mit einer SLG). Eine Liste findest du wahrscheinlich auf der BDMP Webseite des zuständigen Landesverbands. :-)
nico
ich machs kurz
super beitrag, alles drin was einen unerfahrenen interessiert.
Kommentare am besten gar nicht erst lesen … das verdirbt nur die Klasse des Berichts..
gruss
Michael
Kollege, ich weiß ja nicht, was sich die Leute in Deinem Verein oder Deinem Verband einbilden, aber die Zeiten, daß Verein(svorstand) oder Verband(spräsi) etwas zu „genehmigen“ oder, wie es die Verbände immer noch schreiben, zu „befürworten“ hätten, sind glücklicherweise vorbei. Wie es im WaffG steht ist es nur deren Job, die tatsächlichen Voraussetzungen – Mitgliedschaft, Dauer, Training, ggfs. Wettkampfteilnahme, Waffe passend zu Sportdiszplinen – zu bestätigen und Schluß. Und sollte „mein“ Vorstand oder Präsi irgendwann mal einen Rappel bekommen und meinen, er hätte da irgendeine Entscheiungsbefugnis, dann werde ich ihm gerichtlich seine Grenzen aufzeigen lassen. So weit kommt´s noch!
Schlimm genug, daß seit einigen Jahren die grundrechtlich geschützte negative Koalitionsfreiheit massiv verletzt wird, weil man sich in einem Verein/Verband begeben muß, um überhaupt eine WBK zu erhalten. Aber gut, dies mag man durch die hierbei ausgeübte soziale Kontrolle rechtfertigen, die sicherlich auch dazu beigetragen hat und beiträgt, daß mit Sportschützenwaffen so gut wie nichts illegales geschieht und das Risiko, durch eine Legalwaffe geschäfigt zu werden, geringer ist, als das extrem geringe Risiko, von einem Blitz erschlagen zu werden. Aber die Vorstellung, wie früher einem verkleisterten Vereinsmeier reinkriechen zu müssen, damit er „bewilligt“ oder „zustimmt“, ist für einen denkenden Individualisten absolut grauselig.
Die gewünschte soziale Kontrolle wird anders ausgeübt, eben aufs Vereinsebene durch subtile oder auch weniger subtile Schikanen, die die weitere Mitgliedschaft unerquicklich werden lassen (was weniger toll und objektiv betrachtet unerwünscht ist) oder durch Hinweise an die Waffenbehörde auf „verdächtige“ oder „zweifelhafte“ Umstände, was zwar nach Denunziantentum riecht aber letztlich gerechtfertigt ist, um den dafür allein zuständigen Behörden die Möglichkeit zu geben, bedenkliche und zweifelhafte Gesellen noch genauer und ggfs. gezielt unter die Lupe zu nehmen.
ringo
Es gibt in Deutschland kein gültiges Waffengesetz .die Gesetze die es gibt sind rechtswiderrig.lch kann mein leben und das meiner Familie auch mit Waffengewalt schützen.dan schaut einmal unter Waffenrecht nach .und ihr werdet staunen das es in Deutschland keine gueltigen Waffengesetze gibt. Macht euch schlau in diesen verlogenen Staat.
Marc
Unsinn. Sorry. Aber musst du selbst wissen.
Dieter
@ringo, nenne doch bitte mal eine einschlägige Quelle für Deine in meinen Augen an den Haaren herbeigezogene Behauptung. Eine Behauptung aufzustellen und diese dann nicht belegen zu können/wollen und nur einen Brocken hin zu werfen à la „ist so, aber mach Dich selber schlau“ verfehlt irgendwie den Sinn eines sachlichen Informationsaustauschs.
Die nachfolgend verlinkte Homepage gibt meines Erachtens nach (auch potentiellen Kiffern) einen verständlichen Überblick über geltendes Waffenrecht.
http://deutscheswaffenrecht.de/
eater
Und was mach ich wenn ich einfach nur Bock genau darauf habe ?
Bierdetektor
„Probezeiten“
Achtung. Manche Vereine reden zwar von „Probezeit“ im Moment meinen aber „Wartezeiten“. Man wird also nicht auf „Probe aufgenommen“ wo man sich bewähren könnte (und im Verband angemeldet wie es sich gehört) sondern gibt den Aufnahmeantrag, Führungszeugnis etc ab, und wird letztendlich dann monatelang als Gastschütze „warten gelassen“, angelogen oder wird ständig vertröstet.
Wenn in ihr nach 8 Wochen nicht aufgenommen wurdet und keinen Verbandsausweis habt sucht euch einen anderen Verein. So ne Verarsche braucht ihr euch nicht bieten lassen.
Marc
Würde ich auch so empfehlen. Auf Wartezeiten/Probezeiten muss man sich nicht einlassen.
Bei uns im Verein wird jeder der aufgenommen wird auch sofort dem Verband gemeldet. Aufgenommen wird: Wo wir nach EINEM Probetraining das Gefühl haben, dass es menschlich passt – und das hat es bisher immer.
howy1967
Hallo Marc!
Toller Blog! Informativ, sachlich und interessant!
Erst seit Kurzem bin ich Mitglied im BDMP und BDS.
Das Training macht sehr viel Spaß und die Vereinskameraden geben viele gute Tipps.
Viel Spaß und Erfolg mit dem Blog und die Schießsport!
Howy
Christian
Hallo, ein echt klasse artikel! Entschuldige bitte die blöde Frage, aber bin selber erst seit wenigen Monaten in der Materie. Zu meiner Frage:
Ich bin nun seit wenigen Monaten Mitglied in einem Schießverein, bei uns wird jedoch lediglich mit Luftgewehr und Luftpistole geschossen. Um später die WBK zu erhalten muss ja ein Bedürfnis vorliegen. Das Bedürfnis zwecks Wettkampf / Disziplin eine scharfe Waffe anzuschaffen fällt weg, da wie gesagt nur mit Luftpistolen geschossen wird und die ja ab dem 18. Lebensjahr frei sind. Gehe ich also richtig davon aus, dass in dem Fall eine Aussicht auf Ausstellung der WBK als unrealistisch zu betrachten ist? Bitte nicht so aufnehmen, dass ich nur auf die WBK scharf bin, würde mich nur interessieren.
Viele Grüße
motorradblogger
Nur das Schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen zählt im Schießbuch für das Bedürfnis. Druckluft brauchst du gar nicht erst eintragen.
gugug
@christian, da musst du einen anderen Verein suchen, mit Luftpumpen bekommst kein Bedürfnis
schlaudi_schlumpf
Hallo an alle. Frage:
Ich habe bereits eine gelbe WBK 2005 erworben und musste aus beruflichen Gründen den Schießsport aufgeben und meine Waffe verkaufen ( 2008). Jetzt besteht wieder Interesse und die Zeit ist auch vorhanden. Muss ich den Bedarf (18x im Jahr) neu nachweisen um mir wieder eine KK zu kaufen oder kann ich ohne weiteres wieder in den Verein eintreten und mir eine KK kaufen.
Vielen Dank für jede Antwort.
Marc
Du musst leider wieder neu anfangen. Was aber wegfällt ist Sachkunde und so. Die hast du ja schon mal gemacht. :)
Markus
Hallo Marc,
mal ’ne unbedarfte Frage, wir haben in Deutschland eine wachsende Anzahl Wölfe, seit diese zurück sind. Furchtbar! Ich gehe sehr gerne Joggen. Einige erzählen (vorallem Naturromantiker und Städter), dass Wölfe nicht gefährlich sind. Aber ICH traue mich nicht mehr ins Unterholz. Selbst Naturwege bereiten mir mitlerweile Sorge. Gilt sowas auch als ein Bedürfnis?
Wölfe sind zwar geschützt, aber in letzter Konsequenz muss man sich verteidigen können. Mit ’nem Messer kann man sich nicht wirklich sicher fühlen! Bei einem Rudel erst recht nicht. Siehe:
https://www.youtube.com/watch?v=kx_spcrVHKg
https://www.youtube.com/watch?v=IcPoBaRZbG0
https://www.youtube.com/watch?v=M5staRhNe2Q
Hätten Sie da einen Tipp?
Marc
Nein das ist kein Bedürfnisgrund. Wenn man von einem Tier angegriffen wird, darf man sich natürlich verteidigen (Notstand).
Achim P.
Wer Wölfe abwehren möchte. sollte maximal eine Signalwaffe mit kleinem Waffenschein und entsprechendes Abwehrspray dabei haben.
Nicht unvergessen, dass ein Wolf mehr Angst vor dir als anders herum hat.
Bleibt die Frage, wie machst du das mit den Wildschweinen, die ja ein vielfaches gefährlicher sind als ein Wolf?
Zu dieser SV Nummer.
Es gibt so gut wie keine Notwehr wenn ein Einbrecher in deinem Haus ist.
Sieht er die Waffe und bleibt stehen, egal ob er mit einem Messer bewaffnet ist oder nicht, ist keine Notwehrsituation mehr vorhanden.
Auf die Suche nach dem Einbrecher gehen verhindert die Notwehr schon im Ansatz.
Meine Regel, Schlafzimmertür abschließen, Waffenschrank aufschließen, und wenn er dann rein kommt, dann darf ich schießen, besser ist aber entsprechend Radau zu machen, Warnschuss abgeben, damit man immer auf der sicheren Seite ist.
Für schnelles Handeln ist eine entsprechnede Messersammlung vor Ort.
Wichtig ist, nichts der Polizei sagen, keine Angaben, nur mit Anwalt und immer dafür sorgen, dass der erste Schuss tödlich ist, niemand darf etwas Gegenteiliges erzählen dürfen.
Achim P.
Nachtrag, man kann feststellen ob der erste Schuss in den Einbrecher ging oder ob der Warnschuss vorher gegeben wurde.
Stefan.L
Danke für den tollen Beitrag! Ich habe folgende Frage:
Ich habe 1985 über den Bund der historischen deutschen Schützenbruderschaften die Waffensachkunde abgelegt und damals einen Schiessleiterausweis erhalten.
Dieser wurde im Fünfjahres-Rhythmus zwei mal verlängert. Ich war 15 Jahre Schiessleiter.
Nach diesen 15 Jahren wurde der Ausweis nicht mehr verlängert. Jetzt habe ich wieder Zeit und Lust. Muss ich die Sachkundeprüfung wiederholen, oder reicht der Schiessleiterausweis immer noch als Nachweis der Sachkunde?
Danke für Antwort und Gut Schuss
Stefan L.
Claus
Kann mir der Vorsitzende meines Vereins die Beantragung einer 2.Waffe ablehnen
Für eine KK-Pistole habe ich eine Genehmigung und will,wenn ich die WBK habe,
mir eine 2.Waffe(.357 Magnum) zulegen.
Frank
Hi,
ich finde, das Wort ‚Notwehr’ ist ziemlich verständlich definiert: http://www.rechtslexikon.net/d/notwehr/notwehr.htm
Und in einer Einbruchssituation sehe ich folgende Aspekte, die teilweise in der Diskussion zu wenig betrachtet werden:
– als Sportschütze kann ich zwischen Kopfschuss und Beinschuss unterscheiden
– der Einbrecher guckt in die Mündung…. er wird mir keine Rede über meine (eingeschränkten) Rechte halten und weiter ‚einbrechen‘… er hat Angst und will nur weg….
– wenn er sich umdreht und wegrennt, brauche ich ihm nicht das ganze Magazin in den Rücken schießen
Kurz: wer mit seiner Waffe umgehen kann, der ballert nicht wild um sich.
Bloß weil ganz wenige mit Waffen Straftaten begehen, muss man sie nicht gleich für alle verbieten. Bloß weil wenige mit Autos in Fußgänger rasen, verbietet man sie ja auch nicht. Und die Statistiken aus andere Ländern belegen diese Verbotsunsinnigkeit auch. Alles ‚Böse‘ verbieten ist die Lieblingsbeschäftigung von Baizuo-Gutmenschen – ist aber an der Realität vorbei.
Hallo Leute, wisst ihr ob man in Deutschland legal eine Paintball-Waffe besitzen darf? – Lacv
[…] Der Weg zum legalen Waffenbesitz am Beispiel des … […]
Jens
Hallo,
ich habe meine gelbe WBK vor einigen Wochen erhalten und warte aktuell auf mein bestelltes KK-Gewehr (CZ 455 Varmint Synthetik). Meine Kosten waren bisher wie folgt:
Sachkunde (übern Reservistenverband) 30 €
Aufnahmegebühr im Schützenverein 180 €
Jahresmitgliedsgebühr im Verein 2x 120 €
Waffenschrank EU Klasse 0 für 510 €
Bedürfnissnachweis beim WSB 40 €
WBK Ausstellungsgebühr 60 €
Fahrtkosten zum Training ca. 400 €
Scheiben fürs Training vom Verein 40 €
Munition fürs Training vom Verein (40×50 Schuss KK) 200 €
Gewehr 380 €
Zielfernrohr 120 €
Gewehrtasche 30 €
Zweibein 150 €
Ausstehend noch die Kosten für die Einträge für das bestellte Gewehr und den zukünftigen Muntionserwerb…
Zeitbedarf vom Anfang bis zum WBK Erhalt gute 2 Jahre. Hätte es auch gerne schneller in die Wege geleitet, doch mit Frau, Kindern und Job geht halt nicht alles auf einmal…
Bisherige Ausgaben: 2380 €
Fazit:
Was lange wärt wird endlich gut. :-)
Man darf an die Sache nicht überstürzt und übereifrig dran gehen. Gut ist wenn bereits an großes Interesse an Waffen und vielleicht schon erste Kenntnisse im heimischen Keller durch Luftdruckwaffen und Foren darüber gesammelt worden sind. Für was ernstes bzgl. scharfe Waffen dann ruhig den Schritt wagen und auf einen Schützenverein zugehen, evtl. mit einem Kumpel der das gleiche Interesse vertritt, so motiviert man sich auch immer wieder gegenseitig weiter zu machen. Dann so gut es geht in die Schützevereinswelt eintauchen, ich meine hier natürlich nicht den traditionellen Beriech. Dabei zählen Anpassungsvermögen und Offenheit genau so wie Kontinuität. Es muss klar sein, dass das Hobby zwischendurch immer wieder Zeit und Geld kostet und man muss schon bereit sein zu investieren aber hat man das große Ziel, die WBK, vor Augen wird man gut motiviert. Wenn dann allmälich Schritt für Schritt die Sache beginnt ernst zu werden steigt natürlich auch die Vorfreude. Hält man dann endlich die WBK in den Händen, ist das ein überaus tolles Gefühl und die freie Waffenauswahl zu haben ist einfach unbeschreiblich! Insgesamt freue ich mich jetzt sehr auf mein bestelltes Gewehr und ich hoffe damit gute Ergebnisse zu erzielen. Es ist schon lästig immer nach dem Vereinsgewehr, Scheiben und Munition zu fragen, ganz abgesehen von den extra Kosten.
Ganz klar muss sein, die Waffe ist ein Sportgerät und wird auch so behandelt. Wer anderes im Sinn hat z.B. diese als Notwehrbehelf nebens Bett zu stellen, eine geladene Waffe im Autohandschuhfach zu deponieren oder damit auf Kleintierjagd zu gehen sollte es gleich bleiben lassen. Diese Dinge sind ein No-Go und würden mit Sicherheit im schlimmsten Fall zum Verlust aller Waffen im Haushalt führen! ;-)
Jens
@ Paul Kruegel
Haben sie sih übrigens mal die Frage gestellt warum man, wenn man unter 25 ist, z.B. eine psychologische Prüfung über sich ergehen lassen muss bevor man eine WBK beantragen kann? Kann mir aber mit 18 ein Auto mit 500PS kaufen und Leute gefährden oder zu Tode fahren, da fragt niemand nach gesitiger Reife. Mal ehrlich wenn einer „Unfug“ machen will dann tritt er sicher nicht in einen Verein ein um dann 18 Monate zu warten bis er evt. eine WBK beantragen kann, vorher noch Sachkunde etc.
Man sollte es handhaben wie in Tschechien, geprüfte und einwandfreie Bürger dürfen eine Waffe tragen da sie die Polizei unterstützen könnten wenn mal einer meint Amok laufen zu müssen. Das hätte hier schon einige Leben retten können..