Hallöchen liebe Waidwerker*innen,
der Vollständigkeit halber hier noch der Erlass des Innenministeriums NRW zum Thema „Schalldämpfer für Jagdwaffen“ zum download und nachlesen. Hier schon mal die wichtigsten Fragen und Antworten:
Für welche Waffen kann ich als Jäger einen Schalldämpfer beantragen?
Die Waffe muss ein schalenwildtaugliches Kaliber aufweisen (§19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und b im BJagdG lesen), also ab .222Rem und höher. Hintergrund ist, dass die Geschosse im Überschallbereich fliegen und somit der Geschossknall nicht gedämpft wird, sondern nur der Schussknall. Ein logisch nachvollziehbare Regelung.
Wie viele Waffen kann ich als Jäger beantragen?
Derzeit nur einen einzigen, außer es liegen besondere Gründe vor (anerkanntes Nachsuchengespann), aber es gibt Multikaliber-Schalldämpfer, wie den Sonic 50, bei dem die Einsätze gewechselt werden können (einfach mal bei HEDE tactical parts für eine Beratung anfragen). Die Einsätze sind kein waffenrechtlich relevantes Teil, wodurch man den Schalldämpfer mit verschiedenen Einsätzen an verschiedenen Büchsen verwenden kann, wenn diese für die Verwendung mit Schalldämpfer zugelassen sind (Mindestkaliber beachten!).
Wie beantrage ich den Schalldämpfer?
Einfach bei der Waffenbehörde für die Jagdbüchse im Kaliber XYZ beantragen, die Waffenbehörde erteilt dann einen Voreintrag, mit dem der Schalldämpfer erworben werden kann. Nach dem Erweb innerhalb von 14 Tagen den Erwerb der Behörde anzeigen und den Schalldämpfer in der WBK eintragen lassen (im Grunde genau wie der Kauf einer Kurzwaffe).
Wie muss der Dämpfer aufbewahrt werden?
Wie die Waffe, für die der Dämpfer bestimmt ist. Der Dämpfer wird dabei NICHT als Waffe gezählt. Erläuterung: Man kann in einem A-Schrank 10 Langwaffen + einen Schalldämpfer lagern. Man muss nicht extra einen neuen Schrank nur für den Schalldämpfer kaufen.
Mehr Infos:
Download Erlass-Schalldaempfer-Jagd-NRW