Entwurf veröffentlicht: Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtlinie in Deutschland

Wer heute morgen etwas leckeres gefrühstückt hat, sollte sich die folgenden Dokumente nicht anschauen. Es wäre schade um das Essen.

  1. 190109 Referentenentwurf_3.WaffRÄndG (Änderung WaffG)
  2. 190114_Referentenentwurf_WaffRAndVO (Änderung AWaffV)

Kurze Zusammenfassung (danke Katja, GRA):

  • Das Bedürfnis kann nicht nur, sondern soll nach Erteilung geprüft werden, und zwar in regelmäßigen Abständen. Die EU hatte nur die Zuverlässigkeitsprüfung verlangt.
  • Dekowaffen und Vorderladerwaffen werden meldepflichtig (EU-Richtlinie)
  • Salutwaffen werden erlaubnispflichtig (Bedürfnisnachweis) und für fast alle Privatleute verboten. 
  • Verschlussträger, Gehäuse (Upper und Lower) werden wesentliche Teile und somit erlaubnispflichtig (EU-Richtlinie), ohne ihnen – wie bei Wechselsets – die Möglichkeit des erlaubnisfreien Besitzes durch WBK-Inhaber einzuräumen.
  • Nicht nur große Magazine, sondern auch große Magazingehäuse werden komplett verboten. Es sind keine Ausnahmen – wie in anderen Ländern – für Sportschützen vorgesehen, lediglich Altbesitz.
  • Ein Magazin, das in Kurz- und Langwaffen passt, ist ein Kurzwaffen-Magazin. Es sei denn, der Besitzer hat (auch) eine passende Langwaffe. (Mit welchen Konsequenzen?)
  • Entscheidend für die Kapazität ist die kleinste bestimmungsgemäß verwendbare Patrone. (Nix mit Beowulf)
  • Ein Wechselsystem besteht künftig aus Austauschlauf und Verschluss. (Anscheinend hat man die Langwaffen-Wechselsets vergessen.)
  • Ein Wechselschaft mit Gehäuse wird wesentliches Teil (und der Erwerb und Besitz somit erlaubnispflichtig. (Es ist kein erlaubnisfreier Erwerb für WBK-Inhaber vorgesehen).
  • Bei vielen neu verbotenen Teilen und Waffen führt ein rückwirkendes Datum (31.07.2017) dazu, dass der Erwerb ab 01.08.17 nicht zum Altbestand zählt und der Besitz somit komplett verboten ist.
  • Der Besitz von Nachtzielgeräte bleibt verboten, obwohl diese zur Bekämpfung der Schweinepest notwendig wären, wenn auch der jagdliche Einsatz nur mit Sondergenehmigung erlaubt ist.
  • Es gibt nur eine einzige Erleichterung für Jäger: Schalldämpfer werden den Jagdwaffen gleichgestellt. (Erwerb ohne Voreintrag in allen Ländern ohne Begrenzung der Stückzahl möglich.)
  • Die anderen erwähnten “Erleichterungen” für den Handel sind durch die Zunahme der elektronischen Meldungen (sogar Reparaturen, Rücksendungen, Verwahrwaffen etc.) mehrfachst ausgeglichen.

Wie geht es weiter?

Mit der Veröffentlichung wurden die Verbände um Stellungnahme gebeten. Dies müssen wir nun erstmal abwarten.

Was ich persönlich davon halte dürfte jedem klar sein.

  • Korrekt umgebaute Deko- und insbesondere Vorderladerwaffen sind nicht deliktrelevant. Salutwaffen ebensowenig.
  • Magazine waren bisher von Jedermann zu erwerben. Ein nachträgliches Verbot bestimmter Magazine ist weder praktikabel, noch bringt es mehr Sicherheit. Zudem sind registrierte Langwaffen genau so wenig deliktrelevant, wie andere registrierte Schusswaffen. Warum sollte man also den Aufwand betreiben und einen Gegenstand verbieten, der aus einem Plastik- oder Blechkasten und einer Feder besteht? Sowas kann nur Schwachsinnigen einfallen.
  • Einzig die Erleichterung des Schalldämpfererwerbs für Jäger (bundeseinheitliche Regelung) sehe ich positiv. Dies ist dem DJV zu verdanken.
  • Desweiteren wurde die zulässige Lauflänge für Sportschützen bei HA-Anscheinswaffen von 42cm auf 40cm gesenkt, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass viele AR mit 16″ Lauf verkauft werden. Auch dies ist positiv zu sehen, auch wenn der § 6 der AWaffV eigentlich komplett in die Rundablage P kann. Aber das ist eine andere Geschichte.

Tja, hoffen wir mal das Beste, aber ich weiß schon wie das ablaufen wird, nämlich wie immer: Die Verbände üben Kritik und werden ignoriert. Es wird halt trotzdem einfach so beschlossen wie vom BMI geplant.

Dieser ganze Politik-Bullshit geht mir inzwischen allerdings auch irgendwie am Heck vorbei.

Es wird sich nichts ändern.

Wir haben keine Lobby für privaten Waffenbesitz.

5 Kommentare

  1. Karl Müller

    Moin Marc,
    Nach all den Unkenrufen kommt also die Wahrheit im R-Entwurf ans Licht. Sicher ist in diese Forderungen auch bewusst Verhandlungsmasse eingebaut.
    -Meldepflicht von nach aktuellen Best. abgeänderten Dekowaffen. Die sind technisch Metallschrott.
    – Meldepflicht für Vorderlader. Jede frei erwerbbare Wasserrohr hat schon die 2-5 fache Festigkeit und kann auch vom Laien einfach mit Zügen versehen werden. Diese sind jederzeit mit allgemein zugänglichen Teilen von Laien erstellbar, genau wie eine Armbrust.
    -Magazine. Kann man aus Blech falten, löten gar aus Profilmaterial kleben. Ausdrucken ist auch jederzeit möglich. Zudem ergibt sich daraus kein unmittelbarer Sicherheitsgewinn.
    -Nachtzielgeräte. Auch Makulatur was die Gefahrenabwehr angeht solange man rechtswidrig aber technisch einfach einen beliebigen Bildwandler vor ein ZF setzen kann.
    -Gehäuse. Soweit es keine hoch komplexen Frästeile sind ist das nicht nachvollziehbar.
    Technisch fragwürdig, fachlich nicht begründbar und eher ein langfristig geplanter Rundumschlag der den zivilen Legalbesitz verleiden soll. Genau so wie im Kleinen schon mit der nicht zielführenden PulverVO vorexerziert. Schon gegen die Flut an illegaler Pyrotechnik “Polenböllern”, mit echtem Sprengstoff laboriert, kann de facto nicht viel unternommen werden.
    Daher dürften die “falschen Interpretationen” ein bewusster Manipulationsversuch sein um durch wahrheitswidrige Darstellung des Sachverhaltes ein erwünschtes Ergebnis zu erzielen. Dafür spricht auch der juristisch unübliche Ansatz zur Rückdatierung sowie der bewusst in Kauf genommene Verwaltungsaufwand für Tracking von Verschleißteilen.
    Mit Kampf gegen den Terror hat das alles nichts zu tun, diese Einrede ist nur der Deckmantel für die vollumfängliche Kriminalisierung von nicht deliktrelevantem legalem Privatbesitz.

    • Marco Manderscheid

      Hallo,
      Betrifft das Thema „Verschlussträger, Gehäuse als erlaubnispflichtiges Waffenteil“ ausschließlich Halbautomaten, oder auch Schäfte wie von GRS für Repetierer?

  2. Markus H.

    Seid ich ihn Brüssel war und mir den Blödsinn einiger Politiker und Kommissionsmitglieder habe anhören müssen, hat sich nichts geändert. Verblendet allesamt. Das einzige Ziel ist es, alle Waffen aus Pivatbesitz zu entfernen. Ein Schelm, wer das Schlechtes denkt, aber ich glaube, meine Volksvertreter trauen mir nicht. Ich wünschte mir, die Waffenbesitzer wären sich einig, aber leider scheitert es wie beim letzten Mal am Deutschen Michel! „Nein, betrifft mich doch nicht. Ich schieße nur KK Einzellader. Bin halt Sportschütze“. „Nein, bei den Jägern wird nix passieren. Schieße nur Drilling und bin ein traditionsbewusster Waidmann.“ echt jetzt? Alles sehr schade.

    • Karl Müller

      Moin, in einem demokratischen Staat sollte es auch nicht erforderlich sein eine Selbstverständlichkeit noch durch Lobbygruppen stützen zu müssen; eigentlich.

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