Ist es sinnvoll Messer zu reglementieren? Beispiel Multitools! – Let’s Shoot #122
Neuigkeiten zu Multitools mit Einhandmesser: Das BKA hat nun öffentlich verkündet, dass diese ebenfalls als EInhandmesser gelten, obwohl es eigentlich Werkzeuge sind und somit nicht ohne berechtigtes Interesse geführt werden dürfen (§42a WaffG).
Ich rage mal ein wenig rum, zeige aber auch, wie ihr euer Multitool bzw. Multifunktionswerkzeug immer noch legal führen könnt.
Viel Spaß!
Und nicht vergessen: „Das einzig wahre Menschenrecht ist das Recht, in Ruhe gelassen zu werden.“ – Roland Baader.
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http://knife-blog.com/2017/09/multitools/
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