ARD Dokumentation zum Thema Privatwaffen

Bei YouTube habe ich eine recht objektive Dokumentation über Waffen in deutschen Privathaushalten gefunden. Durchaus sehenswert, weil die Seite der Befürworter, als auch der Gegner und viele Fakten zum Thema geliefert werden. Natürlich gibt’s auch wieder einige – aber wenige – Recherchefehler, aber das sei bei der Komplexität des Themas den Autoren an dieser Stelle nachgesehen.

Viel Spaß beim ansehen, aber nicht vergessen: Aufmerksam sein und die dargestellten Tatsachen hinterfragen – egal, ob ihr nun für privaten Waffenbesitz, oder dagegen seid.

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Entscheidung: Meine erste eigene Waffe wird…

Ruger 10/22 Tactical

Ruger 10/22 Tactical

Nein, keine Lee Enfield, keine Mauser 98, keine Mosin Nagant und auch keine M1 Garand, sondern eine Ruger 10/22 im Kaliber .22 lfB. Ja, ich weiß, es ist eine Kleinkaliberwaffe und ich zähle ja eigentlich zu den Ordonanzschützen, aber ich habe die kleine Ruger bereits einmal geschossen, war total begeistert und im Moment macht mir Kleinkaliber einfach irre viel Spaß. Zudem ist die Ruger 10/22 so verbreitet – da die Waffe in den USA sehr beliebt ist – dass es unglaublich viel Zubehör für diesen schnuckeligen Selbstlader gibt.

Leider ist die Ruger 10/22 in Deutschland inzwischen gar nicht mehr so leicht zu bekommen, aber auf Nachfrage bei Katja Triebel, die ich über die AG Waffenrecht der Piratenpartei kenne, stellte sich heraus, dass sie diese noch im Programm haben. Im Dezember kommen wieder einige Ruger 10/22 aus Übersee rein, da werde ich dann doch gleich mal eine vorbestellen. Ausgesucht habe ich mir das Modell „Tactical“, da diese Version des Gewehrs mit einem Matchlauf, einem überarbeiteten Abzug und einem SoftRubber Schaft mit Zweibein ausgerüstet ist. Eine für die Disziplinen 50 Meter KK und 100 Meter KK also bestens geeignete Waffe.

Ein geeignetes Zielfernrohr habe ich mir ebenfalls schon ausgesucht, es wird ein günstiges 6-24×50 SFEM 1/8 Moa mit Mildot Absehen von Ritter – ein Glas, dass für so ziemlich alles benutzt werden kann, was sich so an Disziplinen schießen lässt und sogar über einen Parallaxenausgleich verfügt.

Jetzt muss ich nur noch bis Ende Februar warten, dann kann ich endlich meine (gelbe) Waffenbesitzkarte beantragen und mir den Voreintrag für die Ruger holen.

Von wegen Schießsport ist kein Leistungssport

Gestern waren wir – wie jeden Mittwoch – schießen und haben die meiste Zeit auf dem 50 Meter Stand mit zwei Kleinkaliber Gewehren verbracht. Dabei haben wir zum ersten mal die kurze .22 Munition verschossen, was zur Folge hatte, dass alle Treffer ungefähr 6 Zentimeter tiefer lagen als sonst. Also mussten wir die Diopter entsprechend nachjustieren, was naturgemäß etwas fummelig ist, aber später passte es dann wieder. Wird nur blöd, wenn dann wieder jemand mit der Standard .22 lfB schießt, der muss den Diopter dann wieder nach unten drehen, weil die Treffer zu hoch liegen. Aber wieder was gelernt: .22 kurz werde ich nicht mehr verwenden. Was ich hingegen empfehlen kann: CCI-Standard .22 lfB – nicht die günstigste Munition, aber präzise, bei einem ERMA .22 Selbstlader kein Problem und auch ein Ruger 10/22 sollte mit der CCI Munition gut funktionieren.

Nach dem wir über eine Stunde KK trainiert hatten, sind wir dann noch auf die 25 Meter Bahn und haben mir einer Smith & Wesson M39-2 für die anstehenden Kreismeisterschaften trainiert. Eine schöne Waffe, mit der ich auf Anhieb recht gut zurecht gekommen bin, obwohl ich sie zum ersten Mal geschossen habe. Ich denke das wird meine Trainingswaffe für die Disziplin „Gebrauchspistole 9mm“, bis ich mir dann nächstes Jahr eine eigene 9mm zulegen werden. Im Moment tendiere ich da zwischen einem 1911er System mit Wechsellauf auf 9mm, was den Scharm hätte, dass ich mit einer Pistole gleich zwei Disziplinen schießen könnte (.45 ACP und 9mm). Dann wäre da aber auch noch die Glock 17 Gen 4, wobei mir der Abzug der Glock beim Probeschießen nicht wirklich zugesagt hat, aber vielleicht ist es einfach auch nur eine Frage der Gewöhnung. Eine Sig P226 konnte ich leider noch nicht testen, wäre aber auch noch eine Option. Und dann wäre da noch die CZ 75… oder eine Tanfoglio Ultra Match. Die Qual der richtigen Wahl.
Bei den Langwaffen weiß ich ja, wo ich hin will: Lee Enfield (DG1, DG2), Garand M1 (SG1, SG2) und Ruger 10/22 für KK. Aber bei den Kurzwaffen bin ich einfach noch unschlüssig. Falls jemand Vorschläge hat, was ich mir für die Kurzwaffen-Disziplinen mal anschauen sollte, bitte schreibt’s mir in die Kommentare. Gerne mache ich auch dann ein Video darüber.

Es war ein sehr fordernder Abend, vorallem weil ich neben dem Schießen auch noch ein wenig die Neulinge betreut habe. So war es nicht verwunderlich, dass ich Zuhause ins Bett gefallen bin und 12 Stunden durchgeschlafen habe. Irre, weil ich sonst jemand bin, der eher nicht vor 12 Uhr im Bett ist.

Und da sag nochmal einer, Schießsport wäre kein Leistungssport. ;-)

Wer Waffengesetze verschärfen will, der sollte sich am Kriegswaffenkontrollgesetz auslassen [Update]

Die Forderungen das deutsche Waffenrecht weiter zu verschärfen, oder den privaten Besitz von Sportwaffen weiter zu regulieren, lenken in meinen Augen von einem viel wichtigeren Gesetz ab: Dem Kriegswaffenkontrollgesetz, kurz „KrWaffKontrG„. Um zu erläutern, warum das so ist, muss ich etwas weiter ausholen und in das Jahr 2005 zurück gehen.

Ende 2005 war die Bundesregierung an der Ausarbeitung einer UN-Vereinbarung beteiligt, welche eine strenge Kennzeichnungspflicht für Waffen fordert, um illegalen Waffenhandel so schwer wie möglich zu machen. Im Klartext: Alle wesentlichen Teile einer Schusswaffe müssen fälschungssicher mit einer Nummer und dem Hersteller versehen werden. Ein sicheres Verfahren ist dabei das Einstanzen, da die Nummer – auch nach dem mechanischen Entfernen mit einer Feile oder Fräse – durch Röntgen der Waffe nachvollziehbar bleibt. Diese Vereinbarung hat die Bundesregierung auch pflichtgemäß und verbindlich Ende 2005 umgesetzt. Und wo ist nun das Problem?

Die Vereinbarung wurde leider nur im Waffengesetz und der anhängigen Waffenverwaltungsvorschrift umgesetzt, beides zusammen regelt den privaten Besitz von Schusswaffen. Für das KrWaffKontrG gilt diese Vereinbarung nicht. Deswegen produzieren deutsche Kriegswaffenhersteller auch munter so weiter wie bisher: Ohne gestanzte Waffennummern, die Kennzeichnungen werden in der Regel mit einem Laser aufgebracht. Diese Nummern sind mit einfachen Werkzeugen schnell entfernt und nicht fälschungssicher. So kann es passieren, dass diese Waffen mit einer gefälschen Kennzeichnung in Krisengebieten auftauchen und nicht mehr nachvollziehbar ist, woher diese Waffen stammen.

Jüngst wurde von der ARD ein konkreter Fall beleuchtet: In Libyen sind nach dem Sturz von Gadaffi Dutzende G36 Sturmgewehre des Herstellers Heckler & Koch aufgetaucht. Als Info für die Waffenn00bs hier der Hinweis, dass es sich beim G36 um ein sehr effizientes und modernes Sturmgewehr handelt und derzeit die Standardinfanteriewaffe der Bundeswehr ist. Das G36 kann sowohl als Sturmgewehr, oder mit Zweibein und 100 Schuss Magazin auch als leichtes Maschinengewehr eingesetzt werden. Es besitzt zu dem zwei integrierte Optiken: Ein Leuchtpunktvisier (Reflexvisier) für den Nahkampf und ein Zielfernrohr für den Fernkampf. Und wenn es mal ganz dick kommt, dann lässt sich an dem Gewehr auch noch ein Granatwerfer montieren. Und sowas taucht in Krisenregionen auf. Ist ja super. NICHT!

Die Journalisten der ARD haben im Sommer 2011 zwei dieser libyschen G36 Sturmgewehre untersucht und ein interessantes Detail aufgedeckt: Die Waffe war mit deutschen Beschusszeichen versehen. Das bedeutet, dass die Waffen legal in Deutschland hergestellt und von einem Beschussamt geprüft wurden. Danach sind sie – auf welchem Weg auch immer – in die Krisenregion gelangt und dort mit gefälschter Seriennummer geführt worden. Dadurch, dass die originale Seriennummer nicht mehr rekonstruierbar war, konnten die deutschen Behörden nicht mehr nachvollziehen, wie die Waffe nach Libyen gelangt ist.

Kommen wir jetzt mal zum Thema Sportschießen zurück: Wieviele Menschen sterben jährlich durch Sportwaffen? Wir kennen die Antwort: Sehr wenige. Wieviele Menschen sterben wohl durch illegal verkaufte deutsche vollautomatische Sturmgewehre in Krisengebieten? Ich weiß es nicht, aber ich nehme einfach mal an, dass es sicherlich wesentlich mehr sind. Was bei Jagd- und Sportwaffen seit Jahren ohne Probleme möglich ist, gilt nicht für vollautomatische Sturmgewehre mit denen scheiß fucking Bürgerkriege geführt werden?

Ich weiß ja nicht, wie ihr das seht, aber ich finde das abartig! Da muss dringend etwas verändert werden!

[Update]

Ich habe das mal in eine Liquid Feedback Initiative gegossen: http://t.co/X8Hxz2pM

Liebe Piraten, die Zugangs zum Bundesliquid haben – bitte unterstützt dieses Initiative. Hier können wir durch eine kleine Änderung großes Bewirken!

Das „Bedürfnis“ und die „Erlaubnis“ im Waffenrecht näher beleuchtet

Wenn wir vom Waffenrecht sprechen, fallen immer wieder bestimmte Wörter, wie Sachkunde, Zuverlässigkeit, Aufbewahrung und eben auch das Wörtchen „Bedürfnis“. Die unterschiedlichen Bedürfnisse definieren sich im Waffengesetz durch den § 8 „Bedürfnis, allgemeine Grundsätze“:

Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck glaubhaft gemacht sind.

Aus diesem ziemlich trocken und allgemein formulierten Paragraphen leiten sich in der Praxis verschiedene Dinge rund um das Bedürfnis Waffen legal zu erwerben ab. Aber erstmal die verschiedenen Bedürfnisse im einzelnen erklärt.  Den gesamten Beitrag lesen

Hach, süß! Die Presse versucht mal wieder irgendwas über Waffenrecht zu schreiben.

Heute erschien auf DerWesten.de ein Artikel über die nur schleppend durchgeführten Vorort-Kontrollen der Waffenbehörden bei den Waffenbesitzern. Direkt beim suggestiv formulierten Titel „Schwere Mängel bei der Waffenkontrolle in NRW“, der irrtümlich darauf schließen lässt, das bei Kontrollen eine große Anzahl von Verstößen festgestellt wurden, beginnt das Armutszeugnis an journalistischer Schreibkunst.

Der Autor des Artikel lässt es sich natürlich nicht nehmen, direkt mit einem Verweis auf die Amokläufe von Winnenden und Erfurt einzusteigen und instrumentalisiert damit die Opfer dieser schrecklichen Taten für seinen miserabelen Artikel.

„Zehn Jahre nach dem Amoklauf von Erfurt mit 17 Toten und drei Jahre nach dem Massaker in einer Schule in Winnenden (16 Tote) ist die Kontrolle der rund eine Million zugelassenen Schuss- und Stichwaffen in Nordrhein-Westfalen nach wie vor mangelhaft.“

Interessant ist an diesem Satz der Verweis auf die „Stichwaffen“. Jeder Leser, der mit dem Waffenrecht wenig am Hut hat, würde nun denken, es gehe um genehmigungspflichtige Messer oder Ähnliches. In der Realität sind die hier genannten „Stichwaffen“ allerdings die Säbel (Fachterminus: Blankwaffen) der Traditionsschützenvereine, die aufgrund der Länge auch unter das Waffenrecht fallen. Das nur mal als Hintergrundinformation.

Anschließend wird Frank Richter, Chef der Gewerkschaft der Polizei NRW zitiert:

„Eine richtige Kontrolle findet faktisch nicht statt“, sagt Frank Richter, der NRW-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Dabei habe es immer dann Amokläufe gegeben, wenn Unbefugte Zugang zu nicht gesicherten legalen Waffen gehabt hätten.

Hier wird selektiv zitiert, denn die anderen Gewerkschaften der Polizei teilen diese Ansicht nicht. Zudem ist es nicht korrekt, dass es nur Amokläufe gegeben hat, wenn Zugriff auf legal angemeldete Waffen bestand. Hier ein Beispiel: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/amoklauf-von-ansbach-georg-r-stuermte-schule-mit-fuenf-molotow-cocktails-a-649884.html

Und dann wird es noch schöner:

Er frage, „ob jeder Hobbyschütze eigentlich so viele Waffen braucht. Wir müssen in den Wohnzimmern abrüsten“. Die GdP setzt sich zudem dafür ein, dass zusätzliches Kontrollpersonal per Umlage von den Schützen bezahlt wird.

Ist euch aufgefallen, dass in dem Artikel nicht ein einziges Mal von „Sportschützen“ gesprochen wird? Statt dessen wird immer von „Hobbyschützen“ gesprochen. Mir kommt es fast so vor, als wolle der Autor eine sprachliche Brücke zum sportlichen Charakter dieses Hobbys bewusst nicht ziehen. Schade.

Desweiteren verschweigt der zitierte Herr Richter, dass die Waffen von Sportschützen immer an eine Disziplin gebunden sind, die sich in der Regel am Kaliber orientiert. Sprich: Will ich drei Disziplinen sportlich schießen, dann brauche ich drei Waffen, oder zwei Waffen plus ein Wechselsystem. Es wird auch verschwiegen, dass ein Waffensammler nach dem Waffenrecht verpflichtet ist, seine Sammlung laufend zu erweitern, also per Gesetz dazu aufgefordert wird weitere Waffen zu erwerben.

Das Sportschützen die Kontrolle nun auch noch bezahlen sollen ist in meinen Augen übrigens ziemlich frech. Das wäre ja, als müsste ich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle generell 10 € abdrücken, damit ich in den Genuss komme kontrolliert zu werden. Also bitte!

Richtig lustig wird es dann hier:

Von 10 000 Waffenschein-Inhabern in Bochum sind im Jahr 2010 nur 760 schriftlich geprüft und fünf durch einen unangemeldeten Hausbesuch überrascht worden. In Duisburg waren es bei 4044 Waffeninhabern 37 Kontrollen. In Dortmund (7224 Waffenbesitzer, 26.360 Waffen) gibt es alle drei Jahre eine schriftliche Nachfrage.

Bazinga, er hat „Waffenschein“ gesagt. Nochmal zum mitschreiben: Ein Waffenschein berechtigt einen Waffenbesitzer zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit. Diese waffenrechtliche Erlaubnis erhalten die wenigsten Waffenbesitzer, in der Regel nur besonders gefährdete Menschen wie Personenschützer, Geldtransportfahrer und Politiker. Alle anderen Waffenbesitzer haben eine Waffenbesitzkarte. Das lässt sich in der Waffenverwaltungsvorschrift recht schnell nachlesen, eine einfache schöde Google Suche hätte es allerdings auch getan.

Kommen wir nun zu der dreijährig stattfinden schriftlichen Nachfrage. Keine Ahnung was hier gemeint ist, möglicherweise aber die regelmäßig stattfinden Abfragen an das Bundeszentralregister (BZR) und das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV), wodurch sichergestellt wird, dass die Waffen von rechtsuntreu gewordenen Waffenbesitzern zeitnah „zur Vernichtung“ eingezogen werden.

Lediglich der letzte Absatz des Artikel enthält ein wenig wahres:

In Duisburg, Essen und Hagen wird die zugehörige lokale Datei „CitKoWaffe“ schon getestet. „Dann ist minutiös nachvollziehbar, wer wann wo eine Waffe gekauft hat und welchen Weg diese Waffe genommen hat. Das konnten wir bislang nicht“, sagt Alexander Frost vom Landesamt für Polizeiliche Dienste.

Gut, den Schreibfehler von „CitKoWaffe“ verzeihe ich mal, es wird eigentlich „citkoWaffe“ geschrieben – als Programmierer dieser Anwendung muss ich es ja wissen – und das es bisher nicht möglich ist „minutiös“ nachzuvollziehen, wer eine Waffe an wen verkauft hat, dass ist ebenfalls korrekt. Das es derzeit mit Hilfe der lokalen Datenbestände im Rahmen der Amtshilfe durchaus möglich ist die Verkaufswege einer Waffe zu ermitteln, das möchte ich dann aber doch noch hinzufügen.

Um es kurz zu machen: Mal wieder ein einseitiger und schlecht recherchierter Artikel zum Thema Waffenrecht.