WHAT THE GUN #10 – Notwehr in Hamburg und Hannover, Schützen laden Politiker aus

In der heutigen Folge WHAT THE GUN geht es um zwei Fälle von Notwehr mit einer Schusswaffe, die unterschiedlich bewertet werden. In Hannover sitzt der Schütze wegen Verdacht auf Totschlag noch in Untersuchungshaft, der Schütze in Hamburg wurde nicht wegen Totschlag angeklagt, verwendete aber eine illegale Schusswaffe für die Notwehr.

Außerdem hatte ein Schützenverein keine Lust mehr auf Politiker, die sich nicht für ihre Interessen einsetzen und hat diese kurzerhand vom Schützenfest ausgeladen.
Viel Spaß!

LINKS ZUM THEMA

Sportschütze erschießt Einbrecher / Der Fall Bassam A.
https://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/2015/06/13/todlicher-einbruchsversuch-notwehr-oder-selbstjustiz/

Hunde und Politiker müssen leider draußen bleiben
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/dormagen/aus-protest-schuetzen-laden-politiker-aus-aid-1.5158825

Rentner erschießt Einbrecher
http://www.welt.de/regionales/hamburg/article142977923/Hausbewohner-erschiesst-mutmasslichen-Einbrecher.html

Follow me on Instagram:
https://instagram.com/LetsShootShow

4 Kommentare

  1. Peter

    Zur Schussrichtungsbestimmung:

    Kenne einen Kollegen der die Schussrichtungsbestimmung des LKA Sachsen im Fall des „Scheriffs von Groitsch“ anhand falsch bewerteter Chemografie und der CT-Bilder aus der Sektion als vollkommen absurd entlarvt hat. Das hat auch dort „im Hause“ nicht für gute Stimmung gesorgt!

    Waren aber auch TM-Projektile in .357 Mag. die wohl gut ausgebildete Zerlegungsdefekte und Schneegestöber produziert haben…

    Hier muss die Verteidigung halt zwei Dinge klären:

    1. Hat sich der Geschädigte bei Erkennen der Waffe unmittelbar umgedreht, also in der Schussentwicklung?

    2. Ist aus dem vorliegenden Sektionsbefund zweifelsfrei die Schussrichtung erkennbar?

    Wenn nicht…..

    • Marc

      Auf meinem YouTube Kanal wurde noch darauf hingewiesen, das man die Schussrichtung auch anhand von Schmutzeintragungen in die Wunde bestimmen kann. Klingt für mich logisch: Wenn das Projektil beim Eintritt durch die Kleidung dringt, dürften Teile davon ja auch mit in den Schusskanal gelangen, beim Austritt dann wiederum allerdings nicht.

  2. Peter

    Leider können Partikel und Fasern auch im Austrittsdefekt „eingesaugt“ werden. Und mitgeschleppt werden können Fasern auch! Bei Chemiefasern ist dann aber eher keine Längung durch plastische Deformation zu beobachten, was aber nur funktioniert wenn hinreichend Fasern vorhanden sind.
    Optimal sind fragmentierte Hartteile, an deren Verteilung und an den Winkeln der Bruchflächen läßt sich die Einwirkrichtung gut bestimmen. Beim relativen Nahschuss auch noch durch die Seite des Schmauchantrags, meist jedenfalls.

    Aber der Sektionsbefund muss eben eindeutig die Schussrichtung angeben, wird das nicht begründet?

  3. Peter

    Moin,

    die Schussrichtungsbestimmung gelingt oft, aber nicht immer mit Pulver- oder Schmauchantrag. Bei pulsierender Wundhöhle können auch auf der Auschusseite Fremdkörper aller Art eingesogen werden. Auch kann es zu Ablagerungen aus dem zerlegten Projetil usw kommen, so das auch chemographisch Probleme auftreten können.

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.