Maglula StripLula AR-15 Ladehilfe – epic item such need – Let’s Shoot #130

Marco hat unter meinem AR15 Video auf ein cooles Produkt hingewiesen: Die Ladehilfe StripLula von der Firma Maglula, mit der man alle gängigen AR-15 Magazine sehr angenehm und zügig laden kann. Dazu kann man lose Patronen, aber auch Patronen auf Ladestreifen, wie z.B. bei der GECO FMJ in .223 Remington nehmen.

Neugierig (und faul) wie ich nun mal bin, musste ich mir dieses Produkt einfach bestellen, stelle es heute mal ausführlich vor und teste sogar, wie viel Zeit man im Vergleich zum konventionellen befüllen eines Magazins einspart.

Viel Spaß damit!

Bestellt habe ich es hier:
https://www.sportshooter.de/waffenzubehoer/magazinzubehoer/maglula_striplula_ar_15.htm

Der Tipp von Marco:
https://www.youtube.com/watch?v=qcj07PJYR6g&lc=UgwmJD-lLi8ERDokCBp4AaABAg

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11 Kommentare

  1. JÜRGEN LABRENZ

    Der BDS sagt bezüglich Magazinkapazitäten in halbautomatischen Langwaffen (Stand: 19.05.2015):

    Der BDS- Gesamtvorstand hat am 05.06.2005 folgenden Beschluss gefasst:

    „Der BDS- Gesamtvorstand beschränkt den Einsatz von 10-Schuss-Magazinen für Selbstladelangwaffen auf solche, die in ihren äußeren Abmessungen maximal einem 20-Schuss-Magazin entsprechen“!

    Das heißt: Magazine, die aussehen wie 20-Schuss-Magazine müssen auf 10 Schuss reduziert sein um BDS- konform zu sein! Diese dürfen benutzt werden!
    30- Schuss-Magazine dürfen also nicht verwendet werden, auch wenn sie auf 10-Schuss reduziert wurden!

    Gruss

    • jochen

      Nach allem, was man bisher zum Thema gehört hat, macht man sich damit wohl strafbar…und natürlich wird man die EU Regelung bei uns besonders sklavisch ausführen. Weil alles was aus Brüssel kommt, ist fast so heilig wie vom Berg Sinai. Mal schauen, wie lange man sein AR überhaupt noch behalten darf, die nächste Medienkampagne kommt bestimmt und irgendwann sind es dann nicht mehr nur feuchte Träume von „failed citystates“ im hohen Norden.

    • Marc

      „Nach allem, was man bisher zum Thema gehört hat, macht man sich damit wohl strafbar“

      Nein.

    • jochen

      Magazine über 10 Schuss für Langwaffen und über 20 Schuss für Kurzwaffen wandern in Kat.A9, also verboten. Das wird auch für Altbesitz gelten. Aber warten wir es ab, wir werden es sehen.

    • Marc

      Das sie es wirklich auch für Altbesitz machen, da bin ich noch unsicher. Was macht man dann mit den Mags (ich hab davon so einige Uuhause)? Bei der Behörde abgeben? Bekomme ich wenigstens einen Teil des Preises erstattet? Alles noch offene Fragen…

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