Einschätzung „Bundeslagebild Waffenkriminalität 2011“ des BKA

Mussten wir uns von der AG Waffenrecht in der Piratenpartei die Herausgabe der Lagebilder Waffenkriminalität für die Jahre 2001 bis 2010 noch hart erkämpfen, reichte dieses Jahr eine einzige Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz durch Susanne und das BKA übermittelte uns den Bericht. Danke an dieser Stelle noch mal an Susanne für ihren Einsatz!

Was steht nun drin? Im Grunde leider genau so wenig wie in den Lagebildern der letzten Jahre, denn es wird in den Statistiken noch immer nicht die Herkunft der Waffe – also ob es sich bei einer deliktrelevanten Waffe um eine legal registrierte, oder eine illegale Waffe handelte – ausgewiesen. Das bedeutet für uns, dass die Analyse der nackten Zahlen interessant, aber vorerst wenig relevant für die Evaluierung des Waffenrechts zu seien scheint.

Glücklicherweise finden sich in den Einschätzungen aber dennoch Hinweise auf die Herkunft von Tatwaffen:

„Im Berichtsjahr 2011 wurden 448 Waffen an Tatorten i. Z. m. Straftaten nach dem StGB sichergestellt (2010: 496). In 72 % der Fälle (2010: 69 %) der Fälle handelte es sich um erlaubnisfreie Gas-/Alarm- und Schreckschusswaffen. Der Anteil der erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrug 28 % (2010: 31 %). Unter diesen befanden sich rund 4 % in legalem Besitz (2010: 5 %).

Rechnen wir die Zahlen durch, dann wurden 5 Waffen aus legalem Besitz beschlagnahmt, weil sie mit Straftaten in Verbindung stehen. Diese Aussage ist erst einmal erfreulich, bestätigt sie immerhin, was wir schon lange propagieren: Die illegalen Waffen sind das Problem!

Beim zweiten lesen fällt allerdings auf, dass eine wichtige Information fehlt: Wie viele Personen, die legal registrierte Waffenbesitzer waren, sind in Konflikt mit dem StGB geraten? Diese Frage ist ungemein wichtig, denn Sportschützen oder Jäger besitzen in der Regel mehrere Waffen. Bei Sportschützen werden für die unterschiedlichen Sportdisziplinen unterschiedliche Waffen benötigt und die Jäger nutzen je nach Jagdbeute ebenfalls verschiedene Waffen. Bei einem Konflikt mit dem StGB werden selbstverständlich ALLE Waffen EINER Person beschlagnahmt.

Es kann also sein, dass die obigen Zahlen bedeuten, dass eine Person mit 5 registrierten Waffen straffällig geworden ist, oder 5 Personen mit 5 Waffen. Wir wissen es nicht, aber die Information ist in meinen Augen wichtig. Wir sollten die Problematik nicht an der Anzahl der beschlagnahmte Waffen aufhängen, sondern an der Anzahl der straffällig gewordenen Besitzer von legalen Waffen. Kurz: Ich will endlich aussagekräftige Statistiken und nicht so einen unvollständigen Murks.

Eine interessante Aussage findet sich noch weiter oben im Bericht, wo es um die Verstöße gegen das Waffenrecht geht:

Die klassischen waffenrechtlichen Verstöße umfassen in der Regel Fälle des illegalen Besitzes, der illegalen Einfuhr, des illegalen Handels und der illegalen Herstellung von Schusswaffen, die unter die Bestimmungen des Waffengesetzes (WaffG) fallen.

Vor dem Hintergrund, dass die Besitzer von legalen Waffen bereits seit 2 Jahren regelmäßig auch Zuhause durch eine sog. „Vorortüberprüfung“ kontrolliert werden, erlangt diese Aussage des BKA eine besondere Bedeutung: Verstöße gegen das WaffG durch Sportschützen, Jäger und Waffensammler scheinen nicht relevant genug zu sein, um diese überhaupt zu erwähnen – und das obwohl nun regelmäßig kontrolliert wird.

Das sollte als Einschätzung vorerst reichen, ich schließe mit dem letzten Satz des Bundeslageberichts Waffenkriminalität für das Jahr 2011:

Für die Betroffenen geht insbesondere mit dem illegalen Einsatz von Schusswaffen eine erhebliche Gefährdung von Leib und Leben einher.

Das der Einsatz einer Schusswaffe außerhalb eines Schießstands oder der Jagd rein rechtlich betrachtet immer illegal ist… geschenkt, solche Details des Waffenrechts muss man ja als Bundesbehörde nicht kennen. ;-)

Quelle:

http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/c/cd/Bundeslagebild_Waffenkriminalit_t_2011.pdf

7 Kommentare

  1. Es wäre so einfach, das ganze aufzuschlüsseln. Die Möglichkeiten sind vorhanden. Ich neige sogar dazu, den Behörden zu glauben, daß die Feinerfassung und Aufschlüsselung völlig sinnlos ist. Wegen einer Hand voll Fälle macht macht man das nicht. Dafür passiert einfach zu wenig. Statistisch irrelevant.

    • Das ist vollkommen richtig, In früheren Jahren (das waren Meines Wissens aber noch die sechziger) war das BKA sogar dazu übergegangen, die statistischen Erhebungen ganz einzustellen, da sie von so geringer Bedeutung waren, dass es den Aufwand nicht lohnte.

  2. Jop, dem kann ich mich anschließen. Eine abgeänderte Maske in der Software würde eine verfeinderte Aufschlüsselung problemlos ermöglichen und wäre auch nur mit einem nicht erwähnenswerten Mehraufwand verbunden – ein paar Mausklicks hin oder her werden den Beamten schon nicht zum Burnout bringen.

  3. Sehen wir uns mal die Daten genauer an:

    Über 10.000x wurde mit einer Waffen gedroht oder geschossen.

    Hier steht jedoch nichts über die Verletzungen (leicht, schwer oder fatal).

    In England sind sie da schon weiter. Dort wird zwar, wie in Deutschland vergessen, in legal und illegaler Herkunft zu unterscheiden, aber wenigstens macht man sich dort mal die Mühe und vergleicht die Verletzten/Toten durch Schusswaffen mit denen von Messern.
    http://emj.bmj.com/content/29/1/10.full.pdf+html
    Auszug: Conclusions Deaths and serious injuries caused by firearms remain rare in the civilian population of England and Wales, although an upward trend can be described. Victims of assault and homicide are predominantly young men living in urban areas and the population involved is getting younger. However, of all deaths, self-inflicted wounds are nearly twice as common as assaults, affecting predominantly older men living in more rural areas.

    Nur 448 Waffen in Deutschland wurden beschlagnahmt, d.h. 4,5%
    98% Aufklärungsrate bei Mord/Totschlag (laut PKS), dies lässt vermuten, dass legale Waffen bei Gewaltdelikten zu fast 100% sichergestellt werden.

    Statistiker würden das Gefahrenrisiko durch Feuerwaffen in Deutschland als insignifikant erklären, egal ob legal oder illegal. Und Gewaltpräventionsforscher haben herausgefunden, dass der Einsatz – sogar von illegalen Waffen – das Verletzungs/Tötungsrisiko im Verhältnis zur Bewaffnung mit frei erhältlichen Messern, Eisenstangen, Baseballschlägern minimiert, da in 50% der Fälle es beim Drohen bleibt und bei den anderen 50% mehrheitlich Warnschüsse abgegeben werden, während Bedrohungssituationen mit Messern&Co. zu über 50% in einer (auch öfters tötlichen) Verletzung enden.

    Die Frage zur Waffenkontrolle bleibt: Cui bono?

  4. […] “Im Berichtsjahr 2011 wurden 448 Waffen an Tatorten i. Z. m. Straftaten nach dem StGB sichergestellt (2010: 496). In 72 % der Fälle (2010: 69 %) der Fälle handelte es sich um erlaubnisfreie Gas-/Alarm- und Schreckschusswaffen. Der Anteil der erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrug 28 % (2010: 31 %). Unter diesen befanden sich rund 4 % in legalem Besitz (2010: 5 %).” (In Zahlen: 5 legale Waffen!) Quelle: Bundeslagebild Waffenkriminalität, BKA, Einschätzung auf thegeek.de […]

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